Das Ermitteln bürokratischer Belastung ermöglicht bessere Rechtsetzung
Unsere Aufgaben
Bürokratie – die auf Gesetzen und Verordnungen basierende geregelte staatliche Verwaltung – ist für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft unerlässlich. Sie schützt vor privater und staatlicher Willkür. Übermäßige Bürokratie jedoch verärgert die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung und kostet unnötig Geld. Mit dem Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, das Leben und die Arbeit der Menschen und der Unternehmen in Deutschland zu vereinfachen und die Verwaltung effizienter zu gestalten. Unnötige Kosten und Zeitaufwand werden abgebaut: Gesetze und Verwaltungsvorschriften sollen einfacher, Anträge und Formulare kürzer, Behördengänge überflüssig werden. Um das notwendige Maß bürokratischer Belastung bestimmen zu können und den Abbau übermäßiger Bürokratie sinnvoll und nachvollziehbar zu gestalten, ist es wichtig, die Ursachen und die Verteilung der Belastung zu kennen. Mit Hilfe von Bürokratiekostenmessungen werden bestehende Regelungen analysiert, aus deren Ergebnissen die Verantwortlichen Vorschläge zur Reduktion von Bürokratiebelastung entwickeln. Im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung müssen die Bundesministerien die für neue Regelungen zu erwartenden Bürokratiekosten darstellen. Der gesetzlich verankerte und unabhängige Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüft deren Gesetzentwürfe auf Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit. Darüber hinaus unterstützt der Rat die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung. Das Statistische Bundesamt übernimmt als neutraler Dienstleister für die Bundesregierung und den Normenkontrollrat die Messung der Bürokratiekosten und bei Bedarf die Schätzung von Änderungen der Belastung. Auf Grundlage des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (§8 NKRG) ermitteln wir die Kosten dort wo sie entstehen – bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und in den Ämtern und Behörden. Die Befragungen sind freiwillig und werden telefonisch oder persönlich durchgeführt. Die erhobenen Daten zu den Normen und ihrer Belastung werden öffentlich zugänglich gemacht und der Bestand systematisch fortgeschrieben. So können alle Interessierten die Entwicklungen beim Bürokratieabbau verfolgen und sich in den Prozess einbringen.