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Bürokratiekostenmessung

Methodik der Bürokratiekostenmessung

Das relevante Maß für Bürokratie und Grundlage der Messungen ist der Erfüllungsaufwand. Er umfasst den Zeitaufwand und die Kosten, die den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung durch die Befolgung einer gesetzlichen Vorgabe entstehen. Dies können Informationspflichten, konkrete Handlungsanweisungen, die Erfüllung von Auflagen oder die Einhaltung von Grenzwerten sein. Mit den Informationspflichten sind Anträge, Meldungen, Statistiken oder Nachweise gemeint, also der klassische "Papierkram".
Die methodische Basis zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands ist das erweiterte Standardkosten-Modell. Für die einzelnen Vorgaben werden die zu deren Erfüllung benötigte Zeit und dabei entstandene Kosten ermittelt. Das Modell geht dabei von standardisierten Arbeitsschritten und Kostenarten aus, um die Darstellung transparent und vergleichbar zu halten. Bei Unternehmen und Behörden kann der Zeitaufwand mit Hilfe des üblichen Stundenlohnsatzes als Personalkosten abgebildet werden. Diese im Einzelfall entstehenden Bürokratiekosten werden mit der Gesamtzahl der jedes Jahr in Deutschland auftretenden Fälle multipliziert und ergeben insgesamt die aus der Vorgabe entstehenden jährliche Belastung in Euro. Bei Bürgerinnen und Bürgern wird die Belastung durch den Zeitaufwand in Stunden angegeben.
Die Daten aus der Bürokratiekostenmessung fließen in die Gesetzgebung ein und sind somit eine der Entscheidungsgrundlagen für bessere Rechtsetzung. Bei bestehenden Regelungen zeigen sie Ansätze für Verbesserungen auf und ermöglichen so systematischen Bürokratieabbau. Als international standardisiertes Verfahren trägt das Modell darüber hinaus zu einer nachhaltigen Entlastung auf europäischer Ebene bei.

Eine genauere Darstellung zur Anwendung des Erfüllungsaufwands und des Standardkosten-Modells finden Sie in folgenden Dokumenten:

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Bürokratiekostenmessung


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Version: 2.25.5 / 20.10.2008