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10 Jahre bundeseinheitliche Krankenhausstatistik

Seit 1991 stehen durch die bundeseinheitliche Krankenhausstatistik für alle Bundesländer vergleichbare Daten für die Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung. Rechtsgrundlage dieser Erhebung ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV). Da sich seit Anfang der 1990er Jahre tiefgreifende Änderungen im Pflegesatzrecht und beim Leistungsgeschehen sowie strukturelle Veränderungen in den Krankenhäusern in Deutschland ergeben haben, wurde diese Rechtsgrundlage am 13. August 2001 durch die Erste Verordnung zur Änderung der KHStatV novelliert.
 
 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008