
Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern – international auch Gender Pay Gap genannt – ist definiert als prozentualer Unterschied des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes von Frauen und Männern. Er wird für das Berichtsjahr 2006 europaweit nach einer neu konzipierten Definition und Methodik berechnet. Einheitliche und einzige Datenquelle für das Berichtsjahr 2006 ist die Verdienststrukturerhebung, die die gesamte Wirtschaft mit Ausnahme der Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft“, „Fischerei und Fischzucht“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ bei Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten abdeckt. Die bisherigen Beschränkungen auf Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und einem Alter zwischen 15 und 64 Jahren entfallen. Nach alter und neuer Definition und Methodik veröffentlichte Ergebnisse zum Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern sind daher nicht unmittelbar vergleichbar. Würden die o.g. Beschränkungen bezüglich Arbeitszeit und Alter wieder gelten, läge der Verdienstabstand bei 22%. Damit wäre er nahezu auf dem gleichen Niveau wie in den Jahren 2000 bis 2005.
STATmagazinVersion: 2.25.5 / 20.10.2008