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Qualitätsleitlinien

Qualitätsstandards in der deutschen amtlichen Statistik

Die Qualität statistischer Daten hat in der amtlichen Statistik seit jeher eine große Bedeutung. Die statistischen Ämter sind als moderne und kundenfreundliche Behörden anerkannt. Ziel ist es, das erreichte Qualitätsniveau weiterhin zu gewährleisten und auszubauen. Deshalb haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Qualitätsstandards entwickelt und verabschiedet, die mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken weitgehend übereinstimmen. In diesem Dokument werden mehrere Grundsätze formuliert, an denen sich die deutsche amtliche Statistik in ihrer täglichen Arbeit orientiert. Die Qualitätsstandards geben für alle Phasen der Durchführung amtlicher Statistiken (z. B. Datengewinnung, Aufbereitung, Verbreitung) Methoden und Verfahren der Qualitätssicherung vor, mit denen die Einhaltung der Grundsätze sichergestellt wird. So sehen die Qualitätsstandards unter anderem die verstärkte Nutzung von Daten öffentlicher Verwaltungen sowie die Einhaltung strenger Geheimhaltungsrichtlinien vor.

Verhaltenskodex für europäische Statistiken

Die Gewährleistung einer hohen Datenqualität ist eine der Hauptaufgaben des Europäischen Statistischen Systems (ESS). Die Europäische Kommission hat deshalb im Mai 2005 in einer Empfehlung den Verhaltenskodex für europäische Statistiken (Code of Practice) verkündet. Der Verhaltenskodex definiert in insgesamt 15 Grundsätzen zum institutionellen Rahmen der Statistikerstellung, zu den statistischen Prozessen und zu den statistischen Produkten die Leitlinien der Qualitätssicherung. So soll sichergestellt werden, dass die amtliche Statistik in allen Mitgliedstaaten nach anerkannten wissenschaftlichen Verfahren und frei von externer Einflussnahme durchgeführt wird. Die statistischen Ämter der EU haben sich dem Verhaltenskodex als Instrument zur Selbstregulierung verpflichtet. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird von den statistischen Ämtern mittels Selbstbewertungen und gegenseitiger Bewertungen (Peer Reviews) sichergestellt. Über die Einhaltung des Verhaltenskodex bei Eurostat und im ESS insgesamt erstattet ein mit hochrangigen Statistikfachleuten besetztes Beratungsgremium (Europäisches Beratungsgremium für die Statistische Governance) jährlich einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union.

Qualitätsvorgaben der Verordnung über europäische Statistiken

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken bildet die rechtliche Grundlage für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken. Um der Bedeutung einer hohen Qualität Rechnung zu tragen, sind dem Verhaltenskodex und der Qualitätssicherung jeweils eigene Artikel gewidmet. So definiert Artikel 12, parallel zum Verhaltenskodex für europäische Statistiken, folgende verbindliche Qualitätskriterien, die für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken gelten:
  • Relevanz,
  • Genauigkeit,
  • Aktualität und Pünktlichkeit,
  • Zugänglichkeit und Klarheit,
  • Vergleichbarkeit und Kohärenz.


Die Kommission (Eurostat) kann die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, Berichte über die Qualität einzelner Statistiken vorzulegen. Dabei können besondere Qualitätsanforderungen wie Mindeststandards und Zielwerte zusätzlich für jede Statistik festgelegt werden.

Downloads:


 

Weitere Informationen

Qualitätsberichte


Qualitätsleitlinien
  • Qualitätsstandards
  • Verhaltenskodex
  • Europäische Gemeinschaften (EG) Statistik-Verordnung









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Version: 2.25.5 / 20.10.2008