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Eheschließungen, Scheidungen

Die Statistiken der Eheschließungen und der rechtskräftigen Urteile in Ehesachen liefern die demographischen Basisinformationen zum Eheschließungsverhalten, zur Beurteilung des Scheidungsverhaltens und der Auswirkungen der Scheidungen. Sie dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für familien- und sozialpolitische Entscheidungen. Zudem zeigen sie die Entwicklungen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr auf.
Zu den Hauptnutzern beider Statistiken zählen die Bundesministerien und Bundesbehörden, insbesondere die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Justiz, die jeweiligen Länderressorts sowie internationale Organisationen. Daneben zählen die Wissenschaft, Medien sowie die gesamte Öffentlichkeit zu den Nutzern.
Bei beiden Statistiken handelt sich um Vollerhebungen mit Auskunftspflicht. Erhebungsunterlagen für Eheschließungen sind Belege, die vom Standesbeamten ausgefüllt werden, vor dem die Ehe geschlossen wird und der den Personenstandsfall beurkundet. Diese Belege, zum Teil auch Dateien, werden an die jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder weitergeleitet.
Für die Statistik der Ehescheidungen werden die Angaben in den Geschäftsstellen der Familiengerichte auf Grund der Gerichtsakten gemacht. Erhebungsunterlagen sind – auch in elektronischer Form erstellte - Belege, die in der Geschäftsstelle des Familiengerichts bearbeitet und an das zuständige statistische Landesamt übermittelt werden.
Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen die Bundesergebnisse zusammen.
Die Standesbeamten sind durch die Auskunftspflicht nicht außergewöhnlich belastet, da die zu übermittelnden Daten nicht zusätzlich erfasst werden müssen, sondern beim Verwaltungshandeln anfallen.
Die Ergebnisse der beschriebenen Statistiken besitzen hohe Qualität. Das Erhebungsverfahren erlaubt eine Vollständigkeitskontrolle der Lieferungen der Standesämter. Die übermittelten statistischen Angaben durchlaufen in den statistischen Landesämtern eine Plausibilitätskontrolle, eventuelle Unstimmigkeiten werden durch Rückfragen geklärt. Damit ist eine hohe Zuverlässigkeit gegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie über unser Kontaktformular oder unsere
Servicenummer

Telefon:  +49 611 75 4866


 
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Version: 2.25.5 / 20.10.2008