Die Statistiken der Geburten und Sterbefälle liefern die demographischen Basisinformationen zum Geburtenverhalten, zur Beurteilung der Sterblichkeitsverhältnisse, der Lebenserwartung und der Alterung der Bevölkerung. Sie stellen somit grundlegende Angaben über die Lebensverhältnisse bereit. Sie dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für familien- und sozialpolitische Entscheidungen. Zudem zeigen sie die Entwicklungen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr auf.
Bei beiden Statistiken handelt es sich um Vollerhebungen mit Auskunftspflicht. Erhebungsunterlagen sind Belege, die vom Standesbeamten ausgefüllt werden, in dessen Standesamtsbezirk sich die Geburt bzw. der Sterbefall ereignet hat und der den Personenstandsfall beurkundet.
Die Erhebungen werden dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Sie erhalten von den Standesämtern überwiegend in elektronischer Form erstellte Belege („Zählkarten“). Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen.
Die Ergebnisse beider Statistiken besitzen eine hohe Qualität. Das Erhebungsverfahren erlaubt eine Vollständigkeitskontrolle der Lieferungen der Standesämter. Bei der Beurkundung der Geburt bzw. des Sterbefalles werden die Angaben vom Standesbeamten überprüft. Die übermittelten statistischen Angaben durchlaufen in den statistischen Landesämtern eine Plausibilitätskontrolle, eventuelle Unstimmigkeiten werden durch Rückfragen geklärt. Damit ist eine hohe Zuverlässigkeit gegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie über unser Kontaktformular oder unsere

Version: 2.25.5 / 20.10.2008