Die Zuordnung der Tabellenwerte zu den Monaten erfolgt ausschließlich nach dem Monat der Registrierung der Meldung im Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich des Ereignis stattgefunden hat. Es ergeben sich insbesondere zum Jahreswechsel methodisch bedingte Abweichungen zu an anderer Stelle veröffentlichten Angaben. Ein Vergleich der Daten ist nur mit den innerhalb der gleichen Tabelle ausgewiesenen Vorjahresangaben zulässig.
Version: 2.25.5 / 20.10.2008