Hochschulstatistik
Der Bereich Hochschulen umfasst den Teil des Bildungssystems, in dem eine akademische Ausbildung vermittelt wird. Zu den Hochschulen zählen alle staatlich anerkannten Universitäten, Theologischen und Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen.
Die amtliche Hochschulstatistik stellt grundlegende Informationen für die Planung und politische Gestaltung des Hochschulwesens bereit. So werden Daten über die Anzahl der Studierenden und Studienanfänger, Absolventen, Habilitierten, Gasthörer und über das Personal an Hochschulen erhoben (zum Beispiel Fachrichtung, Alter, Geschlecht). Ferner werden die Personalstellen und der Raumbestand an Hochschulen statistisch erfasst. Aus der Studentenstatistik und der Personalstatistik werden neben den differenzierten endgültigen Ergebnissen frühzeitig auch vorläufige Angaben zur Verfügung gestellt.
Fachbegriffe
Studierende
Studierende sind die in einem Fachstudium immatrikulierten (eingeschriebenen) Personen - ohne Beurlaubte, Teilnehmer an Studienkollegs und Gasthörer. Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) sind Studierende, die sich im betrachteten Semester erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben haben. Bei den Studierenden im 1. Fachsemester handelt es sich um Studierende, die sich erstmals in einem bestimmten Studiengang immatrikuliert haben. Studienanfänger im 1. Hochschulsemester sind in der Regel gleichzeitig auch im 1. Fachsemester. Da ein Teil der Studierenden im Verlauf des Studiums das Studienfach wechselt, ist die Zahl der Studierenden im 1. Fachsemester höher als die der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester. Angaben über die Zahl der Studierenden im 1. Fachsemester werden unter anderem für Aussagen über das zukünftige fachspezifische Arbeitsangebot im Bereich der Akademiker benötigt. Während die Studienanfänger in jedem Semester erfasst werden, erfolgt eine Bestandsaufnahme der Zahl der Studierenden lediglich in den Wintersemestern.
Hochschulprüfungen (Abschlussprüfungen)
Die von den Studierenden abgelegten akademischen Abschlussprüfungen werden in der Prüfungsstatistik erfasst. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen (Universitäts-) Diplomprüfungen (einschließlich entsprechender Abschlussprüfungen), Promotionen, Lehramtsprüfungen, Künstlerischen Abschlüssen, Fachhochschulabschlüssen sowie Bachelor- und Masterabschluss. Studierende mit bestandener Abschlussprüfung werden als Hochschulabsolventen bezeichnet.
Habilitation
Die Habilitation als höchstes akademisches Examen dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung, das heißt die betreffenden Personen können sich für eine Professorenstelle bewerben.
Personal an Hochschulen
Die Erhebung des Personals an Hochschulen umfasst alle am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätigen Personen. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem nichtwissenschaftlichen Personal (Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal) unterschieden.
Weitere Auskünfte gibt:
Telefon: +49 611 75 4140