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Inländische Patentanmeldungen

Erläuterungen zum Indikator: Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung. Als Erfindung gilt die Lösung eines spezifischen technischen Problems. Das Schutzrecht ist in der Regel zeitlich und territorial beschränkt. Das Patent ist eine Vereinbarung zwischen einem Erfinder und einem Staat. Eine Patentanmeldung besteht in aller Regel aus einem Formular, das Angaben über die Antragsstellerin bzw. den Antragssteller, die Erfinderin bzw. den Erfinder, die Erfindung sowie eine Spezifizierung der angestrebten Patentform enthält. Als inländische Patentanmeldung gilt eine Anmeldung, wenn die beantragende Person es bei dem nationalen Patentamt einreicht, das für seinen Wohnsitz zuständig ist, oder bei einem Patentamt, das im Auftrag des entsprechenden Staates entscheidet.



Einheit: Anträge je Millionen Einwohner


Datenquelle: WIPO, Weltorganisation für geistiges Eigentum


Mehr zur Datenquelle



Link zur Datentabelle: Inländische Patentanmeldungen im Ländervergleich.




 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008