Organisation und Aufbau der Landwirtschaftszählung
Die Landwirtschaftszählung wird im ersten Halbjahr 2010 durchgeführt. Zur Landwirtschaftszählung werden die Betriebe sowohl direkt befragt (Primärerhebung) als auch soweit möglich Verwaltungsdaten (Sekundärstatistik) genutzt. Bei den Entscheidungen zur Erhebungsorganisation war die weitestgehende Entlastung der Landwirte von ihren statistischen Auskunftspflichten ein grundlegendes Anliegen. Die Landwirtschaftszählung gliedert sich in eine Haupterhebung und eine Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (ELPM). Schwerpunkte der Haupterhebung in landwirtschaftlichen Betrieben sind Fragen zur Bodennutzung und zu den Tierbeständen, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zum Öko-Landbau, zu den Arbeitskräften und Einkommenskombinationen, zur Hofnachfolge und zur Berufsbildung. Diese Fragen wurden zum größten Teil auch in den vergangenen Landwirtschaftszählungen gestellt, so dass zeitliche Vergleiche möglich sind.
Im Rahmen der Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden werden
bei einer Auswahl von Betrieben (repräsentative Stichprobe) gemeinsam mit der Haupterhebung Angaben zur Bodenbearbeitung, Fruchtfolge und Erosionsschutz, zu Landschaftselementen, zu Stallhaltungsverfahren und Weidehaltung sowie zu Anfall, Lagerung und Ausbringung von tierischem Wirtschaftsdünger befragt.
alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Freilandflächen bewässern können, in einer Nacherhebung um Angaben zur Bewässerung befragt.
Mit der Haupterhebung der Landwirtschaftszählung werden gleichzeitig die Datenanforderungen der Bodennutzungshaupterhebung für das Jahr 2010 erfüllt.
Berichtskreis:
Zur Entlastung von kleineren Betrieben werden die Erfassungsgrenzen zur Landwirtschaftszählung 2010 gegenüber früheren Landwirtschaftszählungen angehoben. Die Anhebung erfolgte von 2 Hektar auf 5 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF). Auch die Mindesterfassungsgrenzen für Tierbestände beziehungsweise Flächen bestimmter Kulturen wurden teilweise angehoben. Somit werden voraussichtlich mehr als 50 000 Betriebe gänzlich von statistischen Berichtspflichten zur Landwirtschaftszählung befreit. Erstmals werden auch Betriebe mit reiner Ziegenhaltung (20 oder mehr Ziegen) und Betriebe mit Pilzzucht (0,1 Hektar oder mehr Fläche) befragt, um die Landwirtschaft in Deutschland umfassender abzubilden.
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