Die Staatsanwaltschaft prüft in Strafsachen auf der Grundlage der polizeilichen Ermittlungsarbeit, ob die Beweise für die Täterschaft eines Beschuldigten ausreichend sind. Dann kann sie beim Strafgericht Anklage erheben. Das Gericht prüft seinerseits die vorgelegten Beweismittel und entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet und der Beschuldigte angeklagt wird. Ein solches Verfahren endet entweder mit einer Verurteilung der angeklagten Person, einem Freispruch oder der Einstellung des Strafverfahrens, wobei diese mit Auflagen - etwa der Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse - verbunden sein kann.
Die Strafverfolgungsstatistik berichtet jährlich über die Personen, gegen die in einem solchen Strafverfahren eine abschließende Entscheidung ergangen ist (Abgeurteilte). Auch Strafbefehle, durch die ein Richter ohne Hauptverhandlung eine Geldstrafe oder unter bestimmten Voraussetzungen auch eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festsetzen kann, werden in der Strafverfolgungsstatistik mitgezählt.
Anhand der Strafverfolgungsstatistik lassen sich die Strukturen der Entscheidungspraxis der Strafgerichte abbilden und Veränderungen sowohl der gerichtlich registrierten Kriminalität als auch deren gerichtlicher Bewertung aufzeigen. Damit liefert die Statistik Informationen einerseits für die Planung der Kriminal- und Strafrechtspolitik in Bund und Ländern und andererseits für die Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts.
Derzeit wird die Strafverfolgungsstatistik, zu der bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts Ergebnisse vorliegen, als koordinierte Länderstatistik durchgeführt. Auf der Grundlage bundeseinheitlicher Verwaltungsanordnungen der Länder melden Gerichte und Staatsanwaltschaften in anonymisierter Form personen- und verfahrensbezogene Daten aus den Strafverfahrensunterlagen an die Statistischen Ämter der Länder.
Der Merkmalskatalog zur Strafverfolgungsstatistik umfasst einige demographische Merkmale (Alter, Geschlecht, deutsche/ nicht-deutsche Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Sachverhalte (Straftat, Entscheidung, Haupt- und Nebenstrafen, Maßregeln, Vorstrafen).
Die Bundesergebnisse der Strafverfolgungsstatistik werden in der Fachserie 10, Reihe 3 "Strafverfolgung" veröffentlicht, die auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts kostenlos als pdf- oder xls - Datei herunter geladen werden kann.


Version: 2.25.5 / 20.10.2008