Jump to navigation (Accesskey n) Jump to content (Accesskey c)
Maximize content (Accesskey 3)

Gemeindeverzeichnis-Informationssystem (GV-ISys)

Informationen rund um das Gemeindeverzeichnis-Informationssystem (GV-ISys) und seine Inhalte

Allgemeines

  • Gebietsstand
    • GV-ISys stellt die Regionaleinheiten Deutschlands in ihrer hierarchischen Gliederung zu definierten Stichtagen dar. Die Gesamtheit aller Daten zu einem Stichtag bezeichnet man als Gebietsstand. Der Gebietsstand wird vom jeweiligen Fachbereich des Statistischen Bundesamtes monatlich erzeugt und vierteljährlich (Quartalsausgabe) und jährlich (Jahresausgabe) für externe Nutzer zur Verfügung gestellt.
    • Der jährliche Gebietsstand wird zum 31.12. des Jahres erzeugt und beinhaltet alle aktuellen Regionaleinheiten mit der aktuellen Fläche- und Bevölkerung zu diesem Stichtag.
    • Der vierteljährliche Gebietsstand wird jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres erzeugt. Aktuell zu diesem Stichtag sind die Regionaleinheiten mit ihrem Regionalschlüsseln und der Bezeichnung (Name). Die Fläche- und Bevölkerungszahlen sind in der Summe gleich mit den Summen der letzten aktuellen Jahresausgabe. Abweichungen bei Fläche und Bevölkerung sind lediglich bei Gemeinden vorhanden, die im Zuge einer Gebietsänderungen (Teilaus-/-eingliederung, Neubildung, Auflösung) verändert wurden.
  • Regionale Gliederung
    • Die Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in 16 Bundesländer. Die einzelnen Bundesländer gliedern sich weiter auf in Regierungsbezirke, Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden, das Bundesland Baden-Württemberg gliedert sich außerdem noch in Regionen.
    • Der 12stellige Regionalschlüssel baut sich wie folgt auf:
      • Die Bundesländer in der 1. und 2. Stelle
      • die Regierungsbezirke an der 3. Stelle, falls in dem Bundesland keine Regierungsbezirke existieren, ist diese Stelle mit "0" besetzt
      • die kreisfreien Städte / Stadtkreise und Landkreise in der 4. und 5. Stelle (in Baden-Württemberg kennzeichnet die 4. Stelle auch die Zugehörigkeit der Region)
      • die Gemeindeverbände in der 6. bis 9. Stelle
      • die Gemeinden in der 10. bis 12. Stelle.
    • Zu der regionalen Gliederung ist folgendes anzumerken:
      • Regionen (nur in Baden-Württemberg) sind die Gebiete der Regionalverbände. Diese sind nach dem Regionalverbandsgesetz vom 26. Juli 1971 Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung, sind Träger der Regionalplanung und wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes bei der Landesplanung mit.
      • Bei den Gemeindeverbänden handelt es sich um einen - teilweise freiwilligen - Zusammenschluss von Gemeinden unter der Beibehaltung der Selbständigkeit der Gemeinden. Der Aufgabenbereich der Gemeindeverbände kann von der Beratung und Unterstützung der Mitgliedsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bis hin zur eigenständigen Wahrnehmung von gemeindlichen oder staatlichen Angelegenheiten reichen.
  • Sonstiges
    • Gemeindefreie Gebiete sind die keiner Gemeinde zugeteilten Teile eines Bundeslandes. Es handelt sich meistens um Staatsforste, Seen, Truppenübungsplätze und Ödland. Es ist zwischen bewohnten und unbewohnten Gebieten zu unterscheiden. Die bewohnten gemeindefreien Gebiete werden in der Statistik als selbständige Gemeinden betrachtet und zählen somit auch zum Bestand der Gemeinden.
    • Die Flächenangabe für die Gemeinde ist grundsätzlich die Gemarkungsfläche (Katasterfläche) am 31.12. eines Jahres. Diese Angaben beziehen sich auf die Landfläche Deutschlands bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei mittlerem Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer aber ohne den Bodensee.
    • Bei den Angaben zur Bevölkerung bzw. über Einwohner handelt es sich um Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12. eines Jahres auf der Basis der Volkszählung vom 25. Mai 1987 (Länder des früheren Bundesgebietes) bzw. auf der Basis einer Auszählung des früheren Zentralen Einwohnerregisters der ehem. DDR zum 03. Oktober 1990 (neue Länder und Berlin-Ost). Zur Bevölkerung zählen auch die in Deutschland gemeldeten Ausländer (einschließlich Staatenlose). Nicht zur Bevölkerung gehören hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräften sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie alle Inhalte, welche in GV-ISys verfügbar sind. Bitte beachten Sie, das nicht alle Inhalte in die Veröffentlichung GV100 übernommen wurden. Sie können aber Sonderauswertungen mit diesen Inhalten beim Fachbereich Gemeindeverzeichnis anfordern. Ihre Anfragen richten Sie bitte an unser Kontaktformular.
Beschreibung der in GV-ISys enthaltenen Inhalte




 

Maximize content (Accesskey 3)

Version: 2.25.5 / 20.10.2008