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Insolvenzen

Das Insolvenzverfahren dient dazu, einen gerechten Ausgleich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldnern und ihren Gläubigern zu schaffen. Dazu werden die Gerichte bemüht, die auf der Grundlage der Insolvenzordnung diese Auseinandersetzung regeln. Auf den Angaben der Gerichte beruht auch die Insolvenzstatistik.

Im Jahr 2010 haben die deutschen Amtsgerichte 31 998 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Damit lagen die Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2010 um 2,1% niedriger als im Vorjahr. Im Krisenjahr 2009 hatten die Unternehmensinsolvenzen erstmals seit dem Jahr 2003 wieder zu genommen (+ 11,6%). Im Jahr 2003 erreichte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 39 320 Fällen ihren bisherigen Höchststand.

Die Verbraucherinsolvenzen nahmen im Jahr 2010 zu. Sie stiegen auf 108 798 Fälle, das waren 7,6% mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2009 lag die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 3,0% höher als im Jahr 2008. Dagegen waren die Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2008 zum ersten Mal seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 zurückgegangen (– 7,1% gegenüber 2007).

Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 23 065 Fällen um 6,4% unter dem Vorjahresniveau. Bei diesen Personen ist schon die Insolvenz des Unternehmens vorausgegangen. Für die ehemals selbstständig Tätigen gilt wie für die Verbraucher die Möglichkeit der Restschuldbefreiung und der Stundung der Verfahrenskosten.

Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 2 783 Nachlassinsolvenzen und der 1 814 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2010 auf 168 458 (+ 3,4% gegenüber 2009).

Die Gerichte bezifferten die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger im Jahr 2010 auf rund 39,0 Milliarden Euro. Im Jahr 2009 beliefen sich die Forderungen auf 85,0 Milliarden Euro. Dies war die bisher höchste Forderungssumme und war auf die Insolvenzen einiger wirtschaftlich bedeutender Unternehmen zurückzuführen. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages waren im Jahr 2010 insgesamt rund 131 000 Personen bei den insolventen Unternehmen beschäftigt. Im Jahr 2009 waren knapp 251 000 Arbeitnehmer von Insolvenzen betroffen. Allerdings konnten die Gerichte in beiden Jahren bei etwa 16% der insolventen Unternehmen keine Angaben über die Zahl der betroffenen Beschäftigten machen.


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Version: 2.25.5 / 20.10.2008