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Miete/Eigentümermietwert (unterstellte Miete)

Die von den Haushalten erfragten Mietzahlungen für Haupt- und Zweitwohnungen beinhalten die kalten Betriebskosten (Abwassergebühren, Müllabfuhr usw.) jedoch nicht die Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Haushalten in selbstgenutztem Wohneigentum wird ein berechneter so genannter Eigentümermietwert unterstellt. Dieser errechnete Wert soll der Durchschnittsmiete nach Wohnungsgröße und -ausstattung vergleichbarer Mietwohnungen, reduziert um die getätigten Ausgaben für den Erhalt des selbst genutzten Wohnraums, entsprechen. Der fiktive Eigentümermietwert ist auf der Einnahmeseite Bestandteil des Einkommens aus Vermögen und auf der Ausgabenseite in den Ausgaben für Miete enthalten.




 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008