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Mikrozensus

Zur Erhebung

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der jährlich 1% aller Haushalte in Deutschland beteiligt sind (laufende Haushaltsstichprobe). Insgesamt nehmen rund 390.000 Haushalte mit 830.000 Personen am Mikrozensus teil; darunter etwa 160.000 Personen in rund 70.000 Haushalten in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost. Im Statistischen Bundesamt erfolgt die organisatorische und technische Vorbereitung des Mikrozensus. Die Durchführung der Befragung und die Aufbereitung obliegt den statistischen Landesämtern (dezentrale Statistik).


Alle Haushalte haben beim Mikrozensus die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit (Zufallsstichprobe). Es wird eine einstufige geschichtete Flächenstichprobe durchgeführt, das heißt, aus dem Bundesgebiet werden Flächen (Auswahlbezirke) ausgewählt, in denen alle Haushalte und Personen befragt werden. Die Auswahlbezirke werden aus dem Material der Volkszählung 1987 gebildet; für die neuen Bundesländer wurde auf der Basis des "Bevölkerungsregister Statistik" eine vergleichbare Auswahlgrundlage erstellt. Mit Hilfe der Bautätigkeitsstatistik wird die Auswahl aktualisiert. Jährlich werden ein Viertel aller in der Stichprobe enthaltenen Haushalte (beziehungsweise Auswahlbezirke) ausgetauscht. Folglich bleibt jeder Haushalt vier Jahre in der Stichprobe (Verfahren der partiellen Rotation).


Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grundprogramm mit jährlich wiederkehrenden Tatbeständen, die überwiegend mit Auskunftspflicht belegt sind. Darüber hinaus gibt es in vierjährigem Rhythmus Zusatzprogramme, die teilweise von der Auskunftspflicht befreit sind.


Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). Er schreibt die Ergebnisse der Volkszählung fort. Zudem dient er der Evaluierung anderer amtlicher Statistiken, wie zum Beispiel der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union) ist in den Mikrozensus integriert.


Das jährliche Grundprogramm des Mikrozensus umfasst unter anderem Merkmale zur Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und so weiter), den Familien- und Haushaltszusammenhang sowie darüber hinaus die Merkmale Haupt- und Nebenwohnung, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit, Schüler, Student, allgemeiner und beruflicher Ausbildungsabschluss, Quellen des Lebensunterhalts sowie Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Pflegeversicherung zur Höhe des Individual- und Haushaltsnettoeinkommens und Angaben zu einer früheren Erwerbstätigkeit sowie zur beruflichen und allgemeinen Aus- und Fortbildung erhoben. Im Rahmen der vierjährigen Zusatzprogramme werden unter anderem Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln, zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung sowie zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft.




Weitere Auskünfte gibt:
Service des Mikrozensus

Telefax: +49 611 75 8962
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitags von 8 bis 15 Uhr


 

 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008