Gesetze und Rechtsgrundlagen zum Zensus 2011
Am 2. September 2008 ist die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen in Kraft getreten. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen im Jahr 2011 an die EU zu liefern. Damit werden die Ergebnisse der EU-weiten Zensusrunde 2011 europaweit vergleichbar sein.
Über die EU-Verordnung stimmten die Mitgliedstaaten in der Europäische Kommission, im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union ab. Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften hat die Verordnung mit der Nummer 763/2008 in den einzelnen Sprachen der EU veröffentlicht.
Gesetzgebung zum Zensus in Deutschland
Auf die Teilnahme an dem EU-weiten Zensus hatten sich die Regierungsparteien bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung für die 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages geeinigt. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 29. August 2006 hat die Bundesregierung den Grundsatzbeschluss gefasst, dass dieser Zensus in Deutschland mit einem registergestützten Verfahren durchgeführt werden soll. Diese Weichenstellung gewährleistet, dass der Zensus zu verlässlichen Ergebnissen führt, zugleich mit geringen Belastungen für die Menschen in Deutschland verbunden ist und so kostengünstig wie möglich durchgeführt wird.
Zensusgesetz 2011
Die gesetzliche Grundlage für den Zensus 2011 in Deutschland bildet das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 – kurz Zensusgesetz 2011 genannt. Dieses trat als Artikel 1 des „Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen“ am 16. Juli 2009 in Kraft. Das Zensusgesetz 2011 legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland durchgeführt wird, welche Merkmale erhoben werden.
Der Weg des Zensusgesetz 2011 bis zum Inkrafttreten begann am 3. Dezember 2008, als das Bundeskabinett den Entwurf verabschiedete. Der Deutsche Bundestag behandelte den Gesetzentwurf in erster Lesung am 19. März 2009 (siehe Bundestags-Protokoll, Seite 22895-22899). Am 24. April 2009 nahm der Bundestag den Gesetzentwurf des Zensusgesetzes in zweiter und dritter Beratung an. Zuvor hatte es nach der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 20. April 2009 noch Änderungen am Gesetzentwurf gegeben. Beispielsweise wurden die Merkmale Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und Migrationshintergrund zusätzlich aufgenommen. Eine Übersicht über die Änderungen an dem Gesetzentwurf sowie die zu Protokoll gegebenen Reden (ab Seite 23 827) der Bundestagsfraktionen bietet der Internetauftritt des Deutschen Bundestages.
Nach der zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag am 24. April 2009 stimmte der Bundesrat am 15. Mai 2009 dem Gesetz abschließend zu.
Zensusvorbereitungsgesetz 2011
Am 13. Dezember 2007 war zunächst das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Es ist die gesetzliche Grundlage für die konkreten Vorbereitungen für den Zensus 2011 in Deutschland. So regelt das Gesetz unter anderem den Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters, das alle Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte in Deutschland enthalten soll. Damit wird gesichert, dass beim Zensus 2011 die Registerdaten aller Einwohnerinnen und Einwohner erfasst werden.
Die parlamentarische Abstimmung zum Zensusvorbereitungsgesetz 2011 war am 28. November 2007 abgeschlossen worden. An diesem Tag wies der Deutsche Bundestag den Einspruch des Bundesrates gegen das "Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)" mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurück. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 9. November 2007 den Einspruch eingelegt. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag am 20. September 2007 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zensusvorbereitungsgesetz diskutiert und diesem zugestimmt. Im Vorfeld fand am 17. September 2007 eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages statt.
Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind beim Zensus gewährleistet
Wenn 2011 in Deutschland der Zensus durchgeführt wird, geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Ziel ist es vielmehr, Strukturdaten zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Wohnsituation zu erhalten. Bei der Erhebung dieser Daten werden das Statistikgeheimnis und der Datenschutz strikt eingehalten. Detaillierte Informationen hierzu bietet das Internetangebot zum Zensus 2011 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.