Die Extrahandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr Deutschlands mit den sogenannten Drittländern (Nicht-Europäische Union-Staaten).
Die Erhebung der Extrahandelsdaten erfolgt traditionell über die Zollverwaltung im Zeitpunkt der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- oder Ausfuhrförmlichkeiten.