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Meldeformen bei der Datenerhebung im Extrahandel

Sofern die Zollabwicklung der Aus- und Einfuhren im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs System) oder mittels Zollvordruck erfolgt, ist eine gesonderte (zusätzliche) Übermittlung von Außenhandelsdaten an das Statistische Bundesamt nicht mehr erforderlich.
Lediglich in folgenden Fällen können noch Direktmeldungen an das Statistische Bundesamt in Betracht kommen:

  • Verfahren "Einzige Zollbewilligung"
  • Ausfallkonzept ATLAS-Ausfuhr
  • Mündlich/konkludent angemeldete Ausfuhren mit einem Gewicht von mehr als 1 000 Kilogramm (Massengüter)
  • Innergemeinschaftliche Wareneingänge/-versendungen von Zollgut
  • Berichtigungen
  • Stornierungen in ATLAS-Ausfuhr
  • Sondervordrucke "Schiffsbedarf" (sofern keine Zollanmeldung erforderlich ist)

Meldeformen Ausfuhr

  • Online-Dateimeldung über das Meldesystem IDEV
  • Einheitspapier Exemplar Nr. 2
  • Berichtigungsvordruck für Korrekturen/Stornos
  • Sonstige Mitteilungen in Absprache mit dem Statistischen Bundesamt (zum Beispiel Stornos von Ausfuhranmeldungen)

Meldeformen Einfuhr

  • Online-Dateimeldung über das Meldesystem IDEV
  • Einheitspapier Exemplar Nr. 7
  • Berichtigungsvordruck für Korrekturen außerhalb von ATLAS-Einfuhr
Die Übertragung von Meldedateien über das Meldesystem IDEV Dateimeldung für die Extrahandelsstatistik muss grundsätzlich vom Melder beantragt und vom Statistischen Bundesamt bewilligt werden. Ein vereinfachtes statistisches Anmeldeverfahren ist nur möglich wenn auch für die Zollabwicklung ein vereinfachtes Meldeverfahren bewilligt wurde.






 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008