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Aktuell zur Datenerhebung im Intrahandel

Ab Bezugsmonat Januar 2012 sind im Bereich der Intrahandelsstatistik (Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs) nur wenige Änderungen eingetreten. Auf die wichtigsten Punkte wird nachfolgend hingewiesen:

  • Die auf den jeweiligen Vorjahres- beziehungsweise Jahreswert der innergemeinschaftlichen Warenversendungen beziehungsweise -eingänge bezogene Meldeschwelle in Deutschland wurde (von 400 000 Euro) auf jeweils 500 000 Euro angehoben.
  • Die auf den Vorjahres- beziehungsweise Jahreswert der innergemeinschaftlichen Warenbewegungen bezogene Schwelle, bis zu der auf die Angabe des Statistischen Wertes bei Käufen/Verkäufen und Kommissions-/ Konsignationsgeschäften verzichtet wird, beträgt unverändert für Wareneingänge 30 Millionen Euro und für Warenversendungen 42 Millionen Euro.
  • Informationen über die Meldemöglichkeiten via Internet im Rahmen des Internet Datenerhebung im Verbund der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (IDEV)-Meldesystems erhalten Sie auf den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels.

  • Die Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software "IDES" ist eine vom Statistischen Bundesamt zum Zweck der Intrahandelsdatenerfassung entwickelte, eigenständig einzusetzende Software, die die Offline-Erstellung von Meldungen zur Intrahandelsstatistik ermöglicht. Informationen zu IDES finden sie im Internet unter den IDEV-Hilfeseiten des Intrahandels (Nummer 7).

  • Informationen über die Meldemöglichkeiten via eSTATISTIK.core (".CORE" steht für "Common Online Rawdata Entry", das heißt die automatisierte Gewinnung der statistischen Rohdaten aus den betrieblichen Daten sowie die automatisierte Übermittlung an die zentrale Online-Dateneingangsstelle) finden Sie im Internet unter eSTATISTIK.core.

  • Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass die Änderungen im Umsatzsteuerrecht hinsichtlich der Erfassung von innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) in der "Zusammenfassenden Meldung (ZM)" und in der "Umsatzsteuer-Voranmeldung" in Deutschland keine Auswirkungen auf die Meldungen zur Intrahandelsstatisik haben. Das heißt, innergemeinschaftliche Dienstleistungen (ohne Warenbewegungen) sind nach wie vor nicht im Rahmen von Intrastat zu melden.

  • Weitere Hinweise zur Erstellung der Intrahandelsstatistik:

    Verwenden Sie bei der Schlüsselung der Geschäftsarten die Schlüsselnummer "34" (Sonstige Geschäfte mit Eigentumsübertragung, jedoch ohne Gegenleistung in Form von finanziellen Leistungen oder Sachleistungen) nicht für ein sogenanntes unternehmensinternes Verbringen. Da Rechnungen für diese Geschäfte unter Austausch von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern steuerlich den innergemeinschaftlichen Lieferungen beziehungsweise den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben gleichgestellt sind, tragen Sie für ein unternehmensinternes Verbringen eine Geschäftsart für ein Geschäft mit Eigentumsübertragung ("11 bis 19") ein. Die Schlüsselnummer "34" kommt beispielsweise für Geschenke in Betracht.

    Sollte Ihnen bei der Angabe des Verkehrszweiges (im Rahmen der Nutzung von elektronischen Anmeldeverfahren) bekannt sein, welches grenzüberschreitende Verkehrsmittel ein Postunternehmen genutzt hat, zum Beispiel Luftverkehr (Schlüsselnummer "4"), geben Sie dies bei der Anmeldung an. Nur in Fällen, die keinem Verkehrszweig zugeordnet werden können, sollten Sie bei der Beförderung von Waren durch Paket- oder Postunternehmen "Postsendungen" ("5") angeben.

    Als zusätzlichen Service für Ihre Kunden und zur Verbesserung der Datenqualität sollten Sie auf Ihren Rechnungen beziehungsweise Begleitpapieren für jede Position die von Ihnen ermittelte 8-stellige Warennummer aufführen. Mit dieser Maßnahme ersparen Sie Ihrem Kunden eine unter Umständen zeitraubende eigene Klassifikation der Waren. Auch bei eingehenden Rechnungen, die keine Warennummer enthalten, empfehlen wir eine Anfrage bei Ihren Kunden, damit durch die Angabe der Warennummern auf Rechnungen langfristig eine erleichterte Anmeldung zur Intrahandelsstatistik möglich wird.

    Im Wareneingang ist bei der Angabe des Ursprungslandes bei Waren mit deutschem Ursprung (zum Beispiel bei Re-Importen) "DE" anzugeben.


Ansprechpartner Intrahandel

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008