Aktuell
23.01.2012
Das Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz – ÜSchuldStatG) vom 22. Dezember 2011 wurde am 29. Dezember 2011 im BGBl. I S. 3083 verkündet und ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
17.01.2012
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-Durchführungsverordnung – AZRG-DV) vom 17. Mai 1995 wurde durch Artikel 12 Absatz 4 des Gesetzes Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22. November 2011, verkündet am 25. November 2011 im BGBl. I S. 2258, in Kraft getreten am 26. November 2011, geändert.
16.01.2012
Die Verordnung Europäische Union (EU) Nr. 1337/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 357/79 des Rates und der Richtlinie 2001/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im ABl. L 347 vom 30.12.2011, S. 7 veröffentlicht, ist am 31. Dezember 2011 in Kraft getreten und gilt ab dem 01. Januar 2012.
Inhalt der Verordnung sind die Aktualisierung, Vereinfachung und Optimierung des Rechtsrahmens für die systematische Erstellung von europäischen Dauerkulturstatistiken, indem die zwei bisher geltenden Rechtsvorschriften durch eine Einzige ersetzt wurden.
Mit der Verordnung wird die Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Übermittlung der harmonisierten europäischen Dauerkulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten geregelt und an den tatsächlichen Nutzerbedarf angepasst.
Um einen reibungslosen Übergang von den bisherigen zu der neuen Regelung zu gewährleisten, ist für die Anwendung dieser Verordnung auf die nationalen statistischen Systeme der Mitgliedstaaten eine Ausnahmeregelung in Artikel 10 aufgenommen worden.
16.01.2012
Die Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2012, 2013 und 2014 vom 28. September 2011 wurde am 6. Oktober 2011 im BGBl. I S. 1950 verkündet.
Die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2007 ist für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2012, 2013 und 2014 maßgebend.
Die Verordnung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und wird am 31. Dezember 2014 außer Kraft treten. Gleichzeitig ist die Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2011 vom 25. September 2008 (BGBl. I S. 1927) außer Kraft getreten.
16.01.2012
Die Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 28. September 2011 wurde am 6. Oktober 2011 im BGBl. I S. 1951 verkündet.
Die Berechnungen zur Ermittlung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer werden alle drei Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt.
Die Verordnung enthält die aktuell ermittelten Länderschlüsselzahlen, die ab 1. Januar 2012 für drei Jahre gelten werden sowie die methodischen Vorgaben zur Ermittlung der Schlüsselzahlen.
Die Verordnung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und wird am 31. Dezember 2014 außer Kraft treten. Gleichzeitig ist die Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 25. September 2008 (BGBl. I S. 1928) außer Kraft getreten.
10.01.2012
Das Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG) vom 23. April 2002 wurde durch Artikel 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) vom 22. Dezember 2011, verkündet am 28. Dezember 2011 im BGBl. I S. 2983, in Kraft getreten am 1. Januar 2012, geändert.
10.01.2012
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 wurde durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung eines Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) vom 22. Dezember 2011, verkündet am 28.Dezember 2011 im BGBl. I S. 2975, in Kraft getreten am 01.01.2012, geändert.
20.12.2011
Das Gesetz über Steuerstatistiken vom 11. Oktober 1995 wurde durch Artikel 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011, verkündet am 13. Dezember 2011 im BGBl. I S. 2592, geändert.
Im Rahmen von Artikel 8 des Gesetzes sind § 6 Absatz 2 und § 9 des Gesetzes über Steuerstatistiken geändert worden.
§ 6 Absatz 2 des Gesetzes über Steuerstatistiken enthält Folgeregelungen zur Umstellung des Steuerabzugs von der Papierlohnsteuerkarte auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Durch den neu gefassten § 9 des Gesetzes über Steuerstatistiken wird es möglich, dem Statistischen Bundesamt auch Daten der Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsteuer zur statistischen Aufbereitung zu übermitteln. Außerdem können Daten der Grundsteuer und Grunderwerbsteuer für Zwecke der Verprobung (Evaluierung) übermittelt werden.
Artikel 8 des Gesetzes wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
19.12.2011
Das Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 wurde durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes vom 4. Dezember 2011, verkündet am 8. Dezember 2011 im BGBl. I S. 2441, in Kraft getreten am 9. Dezember 2011, geändert.
Mit dem Gesetz wird das bestehende Agrarstatistikgesetz an die Rahmenbedingungen des Unionsrechts hinsichtlich der pflanzlichen Erzeugung, der Aquakulturstatistik, der Weinstatistik und der Statistiken zur ökologischen Produktion angepasst.
Im wesentlichen beinhaltet das Gesetz die
Einführung bzw. Anhebung der unteren Erfassungsgrenzen in den Spezialerhebungen zur Bodennutzung (Zierpflanzen-, Gemüse-, Baumschul- und Baumobstanbauerhebung) in Anlehnung an die allgemeine Definition des landwirtschaftlichen Betriebs,
- Zusammenführung der bisherigen Gemüseanbauerhebung und der Ernteberichterstattung für Gemüse in einer neu konzipierten Gemüseerhebung mit Auskunftspflicht,
- Einführung einer jährlichen Erhebung zu Anbau und Ernte von Strauchbeerenobst sowie einer jährlichen Aquakulturstatistik zur Erfüllung von unionsrechtlichen Lieferverpflichtungen,
- Anpassung weiterer Vorschriften an veränderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere in der Weinstatistik,
- Reduzierung der Ernteberichterstattung durch Streichung der Merkmale zum Wachstumsstand und zu wachstumsbeeinflussenden Faktoren,
- verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten zur Aktualisierung des Betriebsregisters.
19.12.2011
Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 wurde durch Artikel 5 des Gesetzes zur Novellierung des Finazanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011, verkündet am 12.12.2011 im BGBl. I S. 2481, in Kraft getreten am 13.12.2011, geändert.
13.12.2011
Das Beherbergungsstatistikgesetz vom 22. Mai 2002 wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises vom 23. November 2011, verkündet am 2. Dezember 2011 im BGBl. I S. 2298, geändert.
Es erfolgte eine Anpassung an die neue EU-Verordnung zur Tourismusstatistik. Die Änderung treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
13.12.2011
Das Handelsstatistikgesetz vom 10. Dezember 2001 wurde durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises vom 23. November 2011, verkündet am 2. Dezember 2011 im BGBl. I S. 2298, geändert. Die Änderung treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Zukünftig werden kleine und mittlere Unternehmen des Kfz- und Großhandels dadurch von Meldepflichten entlastet, dass bei den monatlichen Erhebungen so genannte Mixmodelle eingeführt werden, bei denen die benötigten Angaben aus zwei unterschiedlichen Quellen stammen: Aus Primärerhebungen und aus Verwaltungsregistern. Diese Mixmodelle verbinden die Entlastung der Befragten mit einer Sicherung der notwendigen Qualität und Zuverlässigkeit der Ergebnisse für die Datennutzer. Die Einführung der Mixmodelle machte eine Anpassung des Handelsstatistikgesetzes notwendig.
Die Stichprobenobergrenzen werden nicht mehr absolut, sondern relativ als Anteile an der Grundgesamtheit der Unternehmen festgelegt.
12.12.2011
Die Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1994 wurde durch die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung vom 8. November 2011, verkündet am 24. November 2011 im BGBl. I S. 2230, geändert. Die Änderung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
05.12.2011
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vom 22. Juni 1998 wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes vom 22. November 2011, verkündet am 25. November 2011 im BGBl. I S. 2272, in Kraft getreten am 26. November 2011, geändert.
08.11.2011
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1051/2011 der Kommission vom 20. Oktober 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik in Bezug auf den Aufbau der Qualitätsberichte sowie die Datenübermittlung wurde im ABl. L 276 vom 21.102011, S. 13 veröffentlicht, tritt am 10. November 2011 in Kraft.
Sie enthält Vorgaben zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik in Bezug auf den Aufbau der Qualitätsberichte sowie die Datenübermittlung.
02.11.2011
Der Anhang der Entscheidung 2004/452/EG vom 29. April 2004 zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können erhält die Fassung des Anhangs des Beschlusses 2011/511/EU der Kommission vom 17. August 2011 zur Änderung der Entscheidung 2004/452/EG zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können, veröffentlicht im ABl. L 214 vom 19.8.2011, S. 19.
28.09.2011
Der Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22. September 2011 zur Gewährung einer Ausnahmeregelung für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Tschechische Republik, das Großherzogtum Luxemburg und die Republik Österreich (2011/626/EU) wurde im ABl. L 246 vom 23.9.2011, S. 33 veröffentlicht.
Die Tschechische Republik kann sich beim Wert der Erzeugung aller Arten außer Cyprinus carpio (Karpfen) für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 auf die Übermittlung geschätzter Daten beschränken. Diese Ausnahmeregelung wird für die Bezugsjahre 2009 bis 2011 gewährt.
Das Großherzogtum Luxemburg wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 von der Verpflichtung zur Übermittlung von Statistiken für den gesamten Aquakultursektor befreit. Diese Ausnahmeregelung wird für die Bezugsjahre 2008 bis 2011 gewährt.
Die Republik Österreich kann sich beim Wert der Erzeugung aller Arten sowie bei der Erzeugung aller Arten in Brutanlagen und Aufzuchtanlagen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 auf die Übermittlung geschätzter Daten beschränken. Diese Ausnahmeregelung wird für das Bezugsjahr 2011 gewährt.
27.09.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 937/2011 der Kommission vom 21. September 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft wurde im ABl. L 245 vom 22.9.2010, S. 1 veröffentlicht und tritt am 12. Oktober 2011 in Kraft.
Die Verordnung regelt die Einzelheiten für die Übermittlung der Angaben zu den Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft an Eurostat für das Bezugsjahr 2012.
14.09.2011
Auf Grund des Artikels 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1608) wird das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der seit dem 4. August 2011 geltenden Fassung bekannt gemacht.
06.09.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 830/2011 der Kommission vom 27. Juli 2011 zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2011 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates wurde im ABl. L 224 vom 30.8.2011, S. 1 veröffentlicht, tritt am 19. September 2011 in Kraft und gilt ab 1. Januar 2011.
24.08.2011
Das Krankenhausentgeltgesetz vom 23. April 2002 wurde durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28. Juli 2011, verkündet am 3. August 2011 im BGBl. I S. 1622, in Kraft getreten am 4. August 2011, geändert.
11.08.2011
Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. August 2005 wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011, verkündet am 3. August 2011 im BGBl. I S. 1554, in Kraft getreten am 4. August 2011, geändert.
11.08.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen wurde im ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 1 veröffentlicht und tritt am 11. August 2011 in Kraft.
10.08.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG wurde im ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 17 veröffentlicht und tritt am 11. August 2011 in Kraft.
Nach Artikel 13 wird die Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995 über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus aufgehoben.
Die Mitgliedstaaten liefern Ergebnisse gemäß der Richtlinie 95/57/EG für alle Bezugszeiträume für 2011.
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995 über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus hat sich das Reiseverhalten verändert. Die Erstellung der Tourismusstatistiken musste angepasst werden, insbesondere aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Kurzurlauben und Tagesausflügen, die in vielen Regionen oder Ländern wesentlich zum Einkommen aus dem Tourismus beitragen. Wachsende Bedeutung haben auch nicht gemietete Unterkünfte oder Unterkünften in kleineren Beherbergungsbetrieben. Zu berücksichtigen war auch der zunehmende Einfluss des Internets auf das Buchungsverhalten der Touristen und auf die Tourismusindustrie. Um angesichts dieser Veränderungen die Auswirkungen des Tourismus auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze darzustellen, dient die vorliegende Verordnung.
03.08.2011
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften wurden durch Veröffentlichung 2011/C 227/04 (ABl. C 227 vom 2.8.2011, S. 5) und durch Veröffentlichung 2011/C 227/05 (ABl. C 227 vom 2.8.2011, S. 6) geändert.
02.08.2011
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 555/2011 des Rates vom 6. Juni 2011 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche uns statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, veröffentlicht im ABl. L 150 vom 9.6.2011, S. 3, in Kraft getreten am 10. Juni 2011, gültig ab 1. Juni 2011, geändert und durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 620/2011 der Kommission vom 24. Juni 2011 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, veröffentlicht im ABl. L 166 vom 25.6.2011, S. 16, in Kraft getreten am 1. Juli 2011.
01.08.2011
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften wurden durch Veröffentlichung 2011/C 185/01 (ABl. C 185 vom 25.6.2011, S. 1) und durch Veröffentlichung 2011/C 189/06 (ABl. C 189 vom 29.6.2011, S. 16) geändert.
25.07.2011
Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung vom 11. Juli 2011, verkündet am 14. Juli 2011 im BGBl. I S. 1341, in Kraft getreten am 15. Juli 2011, geändert.
Mit der Neufassung des § 14 der Gewerbeordnung sollen die Vorgaben für die Erstattung der Gewerbeanzeige einschließlich der bisher als Anlage zur Gewerbeordnung geregelten Mustervordrucke für die Gewerbeanzeige sowie Regelungen zur Gewerbeanzeigenstatistik in eine Rechtsverordnung überführt werden, damit diese künftig leichter an die Anforderungen der Praxis angepasst werden können. Die Überführung in eine Rechtsverordnung dient darüber hinaus auch dem Bürokratieabbau.
20.07.2011
Abschnitt I der Anlage zur Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-Durchführungsverordnung – AZRG-DV) vom 17. Mai 1995 wurde durch Artikel 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften vom 23. Juni 2011, verkündet am 30. Juni 2011 im BGBl. I S. 1266, in Kraft getreten am 1. Juli 2011, geändert.
19.07.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 656/2011 der Kommission vom 7. Juli 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf die Begriffsbestimmungen und die Liste der Wirkstoffe wurde im ABl. L 180 vom 8.7.2011, S. 3 veröffentlicht und tritt am 28. Juli 2011 in Kraft.
Nach Artikel 2 erhält Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 die Fassung des Anhangs dieser Verordnung.
19.07.2011
Die Verordnung zur Entlastung der Unternehmen des Gastgewerbes von monatlichen Berichtspflichten nach dem Handelsstatistikgesetz (Gastgewerbestatistikverordnung) vom 30. Juni 2011 wurde am 14. Juli 2011 im BGBl. I S. 1348 verkündet und ist am 15. Juli 2011 in Kraft getreten.
Nach § 1 wird in § 5 Absatz 3 Nummer 5 des Handelsstatistikgesetzes die Jahresumsatzhöhe ab dem Berichtsmonat September 2011 auf 150 000 Euro festgesetzt.
Hierdurch werden ca. 2.700 Kleinunternehmen von monatlichen Erhebungen entlastet. Die konjunkturelle Entwicklung im Gastgewerbe wird dennoch hinreichend abgebildet.
11.07.2011
Die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 344/2011 der Kommission vom 8. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle, veröffentlicht im ABl. L 96 vom 9.4.2011, S. 15, in Kraft getreten am 10. April 2011, geändert.
25.05.2011
Auf Grund des Artikels 13 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) wird das Zweite Buch Sozialgesetzbuch in der seit dem 1. April 2011 geltenden Fassung bekannt gemacht.
10.05.2011
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union wurden im ABl. C 137 vom 6.5.2011, S. veröffentlicht.
05.05.2011
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik wurde im ABl. L 112 vom 30.4.2011, S. 1 veröffentlicht und tritt am 7. Mai 2011 in Kraft, ausgenommen Titel VII, der am 1. Juli 2011 in Kraft tritt. Titel II Kapitel III und Titel IV Kapitel I gelten ab 1. Januar 2012.
02.05.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 408/2011 der Kommission vom 27. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf das Übermittlungsformat wurde im ABl. L 108 vom 28.4.2011, S. 21 veröffentlicht und tritt am 18. Mai 2011 in Kraft.
26.04.2011
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011, verkündet am 15. April 2011 im BGBl. I S. 619, wurden folgende Rechtsgrundlagen geändert
Die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes treten teils am 1. Mai 2011 und teils am 1. November 2011 in Kraft, die Änderungen des Energiestatistikgesetzes treten am 1. Mai 2011 in Kraft und die Änderung des Hochbaustatistikgesetzes tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
14.04.2011
Die Verordnung (EU--Europäische Union) Nr.--Nummer 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle wurde im ABl. L 97 vom 12.4.2011, S. 3 veröffentlicht und tritt am 2. Mai 2011 in Kraft.
14.4.2011
Der Beschluss 2011/231/EU der Kommission vom 11. April 2011 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Übermittlung von Statistiken über Arbeitsunfälle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wurde im ABl. L 97 vom 12.4.2011, S. 47 veröffentlicht.
11.04.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 328/2011 der Kommission vom 5. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Todesursachen wurde im ABl. L 90 vom 6.4.2011, S. 22 veröffentlicht und tritt am 26. April 2011 in Kraft.
11.04.2011
Der Beschluss 2011/222/EU der Kommission vom 5. April 2011 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Übermittlung von Statistiken über Todesursachen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wurde im ABl. L 93 vom 7.4.2011, S. 26 veröffentlicht.
Der Tschechischen Republik wird eine Ausnahme im Hinblick auf die Statistiken über Todesursachen gewährt, die am 31. Dezember 2011 endet.
Bulgarien, Frankreich und der Niederlande wird eine Ausnahme im Hinblick auf die Statistiken über Todesursachen gewährt, die am 31. Dezember 2012 endet.
Deutschland und Finnland wird eine Ausnahme im Hinblick auf die Statistiken über Todesursachen gewährt, die am 31. Dezember 2013 endet.
31.03.2011
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011, verkündet am 29. März 2011 im BGBl. I S. 453, in Kraft getreten am 1. Januar 2011, geändert.
23.03.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 263/2011 der Kommission vom 17. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) in Bezug auf den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen wurde im ABl. L 71 vom 18.3.2011, S. 4 veröffentlicht und tritt am 7. April 2011 in Kraft.
21.03.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 249/2011 der Kommission vom 14. März 2011 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 "Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand" nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates wurde im ABl. L 67 vom 15.3.2011, S. 18 veröffentlicht und tritt am 22. März 2011 in Kraft.
17.03.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren wurde im ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13 veröffentlicht und ist am 1. März 2011 in Kraft getreten.
Nach Artikel 12 wird der Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse aufgehoben.
14.03.2011
Die Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung FlUStatV) wurde durch die Erste Verordnung zur Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung vom 22. Februar 2011, verkündet am 8. März 2011 im BGBl. I S. 316, in Kraft getreten am 9. März 2011, geändert.
Mit der Änderung wird die Ausweitung der Erhebungen der Fleischuntersuchungsstatistik auf die amtlichen Untersuchungen bei Schlachtungen für den eigenen häuslichen Verbrauch (Hausschlachtungen) und bei erlegtem Großwild, das für den eigenen häuslichen Verbrauch oder zur Abgabe in kleinen Mengen vorgesehen ist, bewirkt.
10.02.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 110/2011 der Kommission vom 8. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen wurde im ABl. L 34 vom 9.2.2011, S. 29 veröffentlicht und tritt am 1. März 2011 in Kraft.
09.02.2011
Die Verordnung (EU) Nr. 88/2011 der Kommission vom 2. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung wurde im ABl. L 29 vom 3.2.2011, S. 5 veröffentlicht, tritt am 23. Februar 2011 in Kraft und gilt ab 1. Januar 2012.
03.02.2011
Auf Grund des Artikels 41 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) wird das Weingesetz in der seit dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung bekannt gemacht.
01.02.2011
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS - Nomenclature of Territorial Units for Statistics) wurden durch den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 31/2011 der Kommission vom 17. Januar 2011 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS - Nomenclature of Territorial Units for Statistics), veröffentlicht im ABl. L 13 vom 18.1.2011, S. 3, ersetzt. Die Änderungen treten am 7. Februar 2011 in Kraft.
26.01.2011
Der Beschluss EZB 2010/33 der Europäischen Zentralbank vom 27. Dezember 2010 über die Übermittlung vertraulicher Daten nach dem gemeinsamen Rahmen für Unternehmensregister für statistische Zwecke wurde im ABl. L 6 vom 11.1.2011, S. 37 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 (Statistikregisterverordnung) wird ein neuer gemeinsamer Rahmen für Unternehmensregister für ausschließlich statistischen Zwecken dienende Daten multinationaler Unternehmensgruppen geschaffen, um die Entwicklung von Unternehmensregistern in einem harmonisierten Rahmen zu gewährleisten.
Der Austausch vertraulicher Daten zwischen der Kommission und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die "NZBen"), und zwischen der Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) sollte zur Sicherstellung der Qualität der Informationen multinationaler Unternehmensgruppen in der Union beitragen.
Angesichts der getrennten Entscheidungsstrukturen des Europäischen Systems der Zentralbanken und des Europäischen Statistischen Systems (ESS) ist es notwendig, das Format, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit und die Verfahren hinsichtlich der Daten, die die EZB und die NZBen von der Kommission erhalten, und der Daten, die von den NZBen an die nationalen Statistikämter und andere innerstaatliche, am ESS teilnehmende Stellen übermittelt werden, wie in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 (EUStatVO) zu definieren.
13.01.2011
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) wurde durch Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe, veröffentlicht im ABl. L 346 vom 30.12.2010, S. 11, geändert. Die Änderung ist am 31. Dezember 2010 in Kraft getreten und gilt ab 1. Januar 2011.
13.01.2011
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif wurde durch Verordnung (EU) Nr. 1228/2010 der Kommission vom 15. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, veröffentlicht im ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 17, in Kraft getreten am 1. Januar 2011, geändert und durch Verordnung (EU) Nr. 1238/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates hinsichtlich der Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe mit einem von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen "Internationalen Freinamen" (INN) und für bestimmte Erzeugnisse, die zur Herstellung pharmazeutische Fertigerzeugnisse verwendet werden, veröffentlicht im ABl. L 348 vom 31.12.2010, S. 36, in Kraft getreten am 1. Januar 2011.
13.01.2011
Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wurde durch Artikel 8 des Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) vom 22. Dezember 2010, verkündet am 31. Dezember 2010 im BGBl. I S. 2309, in Kraft getreten am 1. Januar 2011, geändert.
11.01.2011
Der Beschluss 2010/786/EU der Kommission vom 17. Dezember 2010 über Ausnahmeregelungen für Belgien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Finnland und das Vereinigte Königreich in Bezug auf die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen wurde im ABl. L 335 vom 18.12.2010, S. 66 veröffentlicht.
10.01.2011
Durch das Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 9. Dezember 2010, verkündet am 14. Dezember 2010 im BGBl. I S. 1934, in Kraft getreten am 15. Dezember 2010, wurden folgende Rechtsgrundlagen geändert
10.01.2011
Die Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 der Kommission vom 27. Oktober 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Qualitätskriterien und der Qualitätsberichterstattung für Zahlungsbilanzstatistiken wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1227/2010 der Kommission vom 20. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1055/2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Qualitätskriterien und der Qualitätsberichterstattung für Zahlungsbilanzstatistiken, veröffentlicht im ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 15, geändert. Die Änderungen sind am 10. Januar 2011 in Kraft getreten.
05.01.2011
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. Dezember 2006 wurde durch Artikel 14 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) vom 9. Dezember 2010, verkündet am 14. Dezember 2010 im BGBl. I S. 1885, in Kraft getreten am 1. Januar 2011, geändert.
05.01.2011
Das Wohngeldgesetz (WoGG) vom 24. September 2008 wurde durch Artikel 22 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) vom 9. Dezember 2010, verkündet am 14. Dezember 2010 im BGBl. I S. 1885, in Kraft getreten am 1. Januar 2011, geändert.
05.01.2011
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vom 27. Juli 1992 wurde durch Artikel 36 des Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Dezember 2010, verkündet am 14. Dezember 2010 im BGBl. I S. 1864, in Kraft getreten am 15. Dezember 2010, geändert.
03.01.2011
Das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) (Artikel 1 des Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)) vom 9. Dezember 2010 wurde am 14. Dezember 2010 im BGBl. I S. 1885 verkündet und ist am 15. Dezember 2010 in Kraft getreten.
§ 15 Luftverkehrsteuergesetz dient als Rechtsgrundlage für die Auswertung von Geschäftsstatistiken durch das Statistische Bundesamt.