Im Bundesstatistikgesetz sind die wichtigsten Grundsätze der deutschen amtlichen Statistik verankert: Neutralität, Objektivität und wissenschaftliche Unabhängigkeit der statistischen Ämter. Darüber hinaus bildet der Grundsatz der statistischen Geheimhaltung ein zentrales Fundament der Beziehung zu den Auskunftsgebenden. Mit der ausdrücklichen Nennung dieser Prinzipien im Bundesstatistikgesetz und ihrer strikten Befolgung steht die deutsche amtliche Statistik im Einklang mit der Entschließung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu den Grundprinzipien der amtlichen Statistik, die weltweit anerkannte Grundsätze über berufsethische Grundlagen der amtlichen Statistik beinhalten. Sie werden auch als 'zehn Gebote' der amtlichen Statistik bezeichnet.
Initiiert und verabschiedet wurden diese Grundsätze 1992 von der Konferenz Europäischer Statistiker (CES), einem der Hauptorgane der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. 1994 hat die Statistical Commission der Vereinten Nationen, das höchste statistische Gremium der Welt, die Entschließung zu den Grundprinzipien als richtungsweisend befunden und ihrerseits angenommen.
Die 10 Grundprinzipien der amtlichen Statistik
Version: 2.25.5 / 20.10.2008