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Wie entsteht eine Bundesstatistik?

Bei der Durchführung von Bundesstatistiken kann man in der Regel drei Stadien unterscheiden:

  • die methodisch-technische Vorbereitung
  • die Erhebung und Aufbereitung der Daten
  • die Veröffentlichung der Ergebnisse


Wenn eine neue Statistik eingeführt werden soll, so ist dafür grundsätzlich eine Rechtsgrundlage erforderlich - in aller Regel ein Gesetz -. Bei der Vorbereitung der Statistik müssen viele Fragen zum Ziel, zum Konzept und zur praktischen Realisierung geklärt werden. Dabei greift das fachlich zuständige Bundesministerium, das die Statistik initiiert und die erforderliche Rechtsgrundlage vorbereitet, frühzeitig auf die Erfahrungen des Statistischen Bundesamtes zurück und lässt sich bei der Konzeption beraten.

Nachdem die wichtigsten konzeptionellen Fragen geklärt und die Inhalte der Erhebung umrissen sind, beginnen die technisch-methodischen Vorarbeiten an der Statistik. Sie sind vor allem darauf gerichtet, einheitliche Bundesergebnisse sicherzustellen, die sich begrifflich und methodisch in das statistische Gesamtbild einfügen und mit den vorhandenen Informationen kombinieren lassen. Denn es ist eines der Hauptanliegen des Statistischen Bundesamtes, bei allen Bundesstatistiken möglichst einheitliche Begriffe, vergleichbare Gliederungen und einheitliche Abgrenzungen zu verwenden, um die statistischen Bausteine zu einem geschlossenen Berichtssystem zusammenfügen zu können. Von Anfang an achtet das Statistische Bundesamt auch darauf, dass der Umfang der Erhebung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleibt und alle Möglichkeiten zur Rationalisierung der Arbeiten und zur Entlastung der Befragten ausgeschöpft werden.

Das Konzept der neuen Statistik erörtern auch der Statistischen Beirat und dessen Fachausschüsse sowie der interministerielle Ausschuss für Koordinierung und Rationalisierung der Statistik (IMA).

Sobald die methodisch-technischen Fragen geklärt sind, entwirft das fachlich zuständige Bundesministerium, unterstützt vom Statistischen Bundesamt, eine Rechtsgrundlage (Gesetz oder Rechtsverordnung) und bringt diese in die parlamentarischen Beratungen ein. Erst wenn die Rechtsgrundlage erlassen ist, sind die Statistischen Ämter berechtigt - und verpflichtet - die Statistik durchzuführen.

In der Erhebungs- und Aufbereitungsphase haben die Statistischen Ämter eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen: Sie müssen feststellen, wer im Rahmen der Erhebung zu befragen ist, sie müssen die Erhebungsunterlagen drucken und versenden, die rücklaufenden Fragebogen auf Vollständigkeit und unplausible Angaben prüfen, Fehler korrigieren, die Angaben auf elektronische Datenträger übernehmen und die einzelnen Datensätze maschinell zu statistischen Ergebnissen aufbereiten. Diese Arbeiten leisten im Allgemeinen die Statistischen Landesämter bei sogenannten zentralen Statistiken erledigt das Statistische Bundesamt die Arbeiten der Erhebungs- und Aufbereitungsphase allein.

Nachdem die Statistischen Landesämter ihre Ergebnisse an das Statistische Bundesamt weitergeleitet haben, werden dort die Bundesergebnisse zusammengestellt und veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung der statistischen Ergebnisse hat sich folgende Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern herausgebildet: Die Statistischen Landesämter haben die Aufgabe, Ergebnisse für ihre Länder zusammenzustellen und zu veröffentlichen; sie weisen die Ergebnisse in tiefer regionaler Gliederung nach (bei einzelnen Statistiken bis auf Gemeindeebene). Das Statistische Bundesamt veröffentlicht bundesweite Ergebnisse meist in tieferer sachlicher Gliederung, dafür im Allgemeinen nur in begrenzter regionaler Differenzierung.




 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008