Die Ausländerstatistik beruht auf der vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR), deren Registerbehörde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (BAMF) ist und dessen technische Betreuung vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln wahrgenommen wird. Im Ausländerzentralregister werden alle ausländischen Personen nachgewiesen, die keinen deutschen Pass haben und sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Die Meldung der Daten an das AZR erfolgt durch die einzelnen Ausländerbehörden. In der Ausländerstatistik werden die in Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen und Ausländer nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltstatus, Familienstand, Alter und Geschlecht sowie die im Laufe des Berichtsjahres nach Deutschland zugezogenen und von dort fortgezogenen ausländischen Personen nachgewiesen. In den Zuzügen sind die in Deutschland geborenen ausländischen Kinder, bei den Fortzügen die Sterbefälle ausländischer Personen eingeschlossen.