Eingebürgerte Personen
Im Rahmen der Einbürgerungsstatistik werden die im Laufe eines Jahres vollzogenen Einbürgerungen nachgewiesen.Die Einbürgerungsstatistik beruht auf der jeweils zum 31.Dezember eines Jahres vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Auswertung der von den Einbürgerungsbehörden der Länder übermittelten Angaben. Es werden die in Deutschland im Berichtsjahr vollzogenen Einbürgerungen nach bisheriger Staatsangehörigkeit, Rechtsgrund der Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, Alter, Familienstand und nach fortbestehender beziehungsweise nicht-fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit nachgewiesen.