Während die Messung der zeitlichen Preisentwicklung im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht, dienen räumliche Preisvergleiche der Identifikation von strukturellen Unterschieden zwischen Orten und/oder Regionen. Die Ergebnisse räumlicher Preisvergleiche können entweder direkt verwendet werden, um Unterschiede im Preisniveau abzubilden. Relevant sind diese Ergebnisse zum Beispiel für Ausgleichszahlungen an Auslandsbedienstete, wirtschaftliche Standortentscheidungen oder die Beurteilung der Preiskonvergenz innerhalb eines Wirtschaftsraums. Indirekt werden die Ergebnisse räumlicher Preisvergleiche zur Deflationierung von gesamtwirtschaftlichen Aggregaten genutzt. Dadurch werden reale Vergleiche der Wirtschaftskraft oder von Wohlstandsindikatoren zwischen Regionen oder Ländern ermöglicht.
Im deutschen statistischen System werden räumliche Preisvergleiche zurzeit nur auf internationaler Ebene durchgeführt, eine Betrachtung von Unterschieden innerhalb Deutschlands erfolgt hingegen nicht.
Für reale Vergleiche gesamtwirtschaftlicher Aggregate wie dem Bruttoinlandsprodukt werden im europäischen und internationalen Kontext sogenannte Kaufkraftparitäten berechnet. Aus den Kaufkraftparitäten können unter Berücksichtigung der Wechselkurse zudem vergleichende Preisniveaus abgeleitet werden.
Für Zwecke der Auslandsbesoldung von Beamten und Soldaten ermittelt das Statistische Bundesamt zudem Teuerungsziffern gemäß §55 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz. Hierfür werden Preisvergleiche zwischen den einzelnen Dienstorten deutscher Auslandsvertretungen und dem Sitz der Bundesregierung durchgeführt.
Die Berechnung von sogenannten Verbrauchergeldparitäten wurde mit Ende des Berichtsjahres 2009 eingestellt.

Version: 2.25.5 / 20.10.2008