Wertsicherungsklauseln
Preisindizes in Verträgen
Preisindizes sind häufig Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen über laufende Zahlungen und kommen in Miet-, Pacht-, Übergabe-, Pensions- und anderen Verträgen vor. Solche Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Werden auf diese Weise langfristige Zahlungen vor Geldentwertung gesichert, spricht man von Wertsicherungsklauseln.
Unter den vom Statistischen Bundesamt berechneten Preisindizes sind es vor allem Verbraucherpreisindizes und Indizes der Einzelhandelspreise, die als Bezugsgrößen für Wertsicherungsklauseln dienen.
Wertsicherung basierend auf dem Verbraucherpreisindex
Wichtige Informationen zum Thema Wertsicherungsklauseln basierend auf dem Verbraucherpreisindex haben wir für Sie in den allgemeinen Informationen zusammengestellt.
Übergang von weggefallenen Indizes auf den Verbraucherpreisindex
Verbraucherpreisindizes für spezielle Haushaltstypen sowie für die Gebietsstände „Früheres Bundesgebiet“ und „Neue Länder und Berlin-Ost“ werden nicht mehr ermittelt. Für Nutzer von Wertsicherungsklauseln, deren Verträgen weggefallene Indizes zu Grunde liegen, ist ein rechnerischer Umstieg von diesen Preisindizes auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland notwendig.
Serviceangebote zu Wertsicherungsklauseln
- Mit der Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen können neben dem Umstieg von den weggefallenen Indizes auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland auch Veränderungsraten für Kalendermonate und –jahre (mit flexiblen Anfangs- und Endzeitpunkten) berechnet werden.
- Falls Sie von der Online-Hilfe keinen Gebrauch machen möchten, bieten wir Ihnen alternativ als kostenpflichtige Serviceleistung an, die Berechnung für Sie durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie uns ein von Ihnen vollständig ausgefülltes Formblatt zukommen lassen, dem wir die relevanten Daten entnehmen können.
- Merkblatt zum Thema Punkte- versus Prozentregelungen