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Strafverfolgung

Die Staatsanwaltschaft prüft in Strafsachen auf der Grundlage der polizeilichen Ermittlungsarbeit, ob die Beweise für die Täterschaft eines Beschuldigten ausreichend sind. Dann kann sie beim Strafgericht Anklage erheben. Das Gericht prüft seinerseits die vorgelegten Beweismittel und entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet und der Beschuldigte angeklagt wird. Ein solches Verfahren endet entweder mit einer Verurteilung der angeklagten Person, einem Freispruch oder der Einstellung des Strafverfahrens, wobei diese mit Auflagen - etwa der Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse - verbunden sein kann.



 



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Version: 2.25.5 / 20.10.2008