Das zum 01. Januar 2007 eingeführte Elterngeld löst das bis dahin geltende Erziehungsgeld ab. Elterngeld steht allen Müttern und Vätern zu, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben. Grundsätzlich beträgt das Elterngeld 67% des wegfallenden monatlich durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes; mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.