Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung und soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Unterstützung, mit der das Existenzminimum abgedeckt werden kann. mehr zum Thema ...