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Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft besteht heute nicht nur aus der Abfallentstehung und der schadlosen Beseitigung von Abfällen, sondern auch aus deren Verwertung und Vermeidung. Die Entwicklung des UStatG ist von diesen komplexer werdenden Strukturen der Abfallwirtschaft stark beeinflusst worden. Das UStatG von 1974 schrieb schon Erhebungen vor, die zum einen das Abfallaufkommen und zum anderen die Abfallbeseitigung erfassten. Während sich die Erfassung und Darstellung der Abfallentsorgungsseite bis zum heutigen UStatG in stark differenzierter Form weiterentwickelt hat, wurde die Abfallerzeugung vorübergehend nicht erfasst, um der Forderung nach Entlastung der Auskunftspflichtigen nachzukommen. Die im Jahr 2002 erlassene EU-Abfallstatistik-Verordnung forderte erneut, sowohl die Entstehungs- als auch die Entsorgungsseite der Abfallwirtschaft gleichermaßen zu beleuchten. Kernpunkt der Datenlieferung an die EU ab 2006 ist eine nach Wirtschaftszweigen und Abfallkategorien differenzierte Matrix des Abfallaufkommens. Mit dem neuen UStatG wurde also die Entscheidung von 1994, auf die Erfassung der Abfallerzeugung zu verzichten, revidiert und eine Erhebung über die Abfallerzeugung wieder eingeführt. Neu ist außerdem eine Erhebung über die Entsorgung von Elektroaltgeräten, die ebenfalls auf Datenanforderungen der EU beruht.




 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008