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Luftreinhaltung

Die Erhebung der bestimmten klimawirksamen Stoffe nach § 10 Umweltstatistikgesetz (UStatG) gliedert sich in zwei Absätze:

1. Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe

 Die Erhebung wird vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder bundesweit durchgeführt. Es werden statistische Daten bei Unternehmen erhoben, die bestimmte klimawirksame Stoffe, hierzu zählen ausschließlich voll- oder teilhalogenierte aliphatische Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, H-FKW und deren Blends) mit bis zu sechs Kohlenstoffatomen, in Mengen von mehr als 20 kg pro Stoff, zur Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über unser Kontaktformular oder über unser
Servicetelefon der Umweltstatistik

Telefon:  +49 611 75 8950
Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, sowie freitags von 8 bis 15 Uhr


 


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Version: 2.25.5 / 20.10.2008