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Insolvenzen

Das Insolvenzverfahren dient dazu, einen gerechten Ausgleich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldnern und ihren Gläubigern zu schaffen. Dazu werden die Gerichte bemüht, die auf der Grundlage der Insolvenzordnung diese Auseinandersetzung regeln. Auf den Angaben der Gerichte beruht auch die Insolvenzstatistik.
Im Jahr 2010 haben die deutschen Amtsgerichte 31 998 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Damit lagen die Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2010 um 2,1% niedriger als im Vorjahr. Im Krisenjahr 2009 hatten die Unternehmensinsolvenzen erstmals seit dem Jahr 2003 wieder zu genommen (+ 11,6%). Im Jahr 2003 erreichte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit 39 320 Fällen ihren bisherigen Höchststand.

 




Überschuldung

Seit Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahr 1999 haben bis zum Jahr 2009 601 000 Verbraucher einen Insolvenzantrag gestellt, in der Absicht, nach einer Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung zu erlangen. Jedoch nicht nur diese Personen, die als absolut überschuldet gelten, sind auf eine Betreuung durch Schuldnerberatungsstellen angewiesen.

 


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Version: 2.25.5 / 20.10.2008