
Für rund die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland regeln Tarifverträge Verdienste und Arbeitsbedingungen. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen. Sie sind zwar ausschließlich für Ihre Mitglieder bindend (Tarifbindung), dienen aber auch vielen nicht-tariflich gebundenen Unternehmen und Arbeitnehmern als Orientierung.
Tarifdatenbank
Version: 2.25.5 / 20.10.2008