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Personenbeförderung

Zum Personenverkehr zählen der öffentliche Personenverkehr mit Bussen, Bahnen oder Flugzeugen sowie der Individualverkehr mit Kraftfahrzeugen (motorisierter Individualverkehr), mit Fahrrädern oder zu Fuß. Die amtliche Statistik erhebt und publiziert dabei vor allem Angaben zum öffentlichen Personenverkehr.

Im öffentlichen Personenverkehr bestimmen die Anzahl der Fahrten der Fahrgäste bzw. der Flüge der Fluggäste (beförderte Personen) sowie die Beförderungsleistung die Verkehrsleistungen. Die Maßeinheit für die Beförderungsleistung sind Personenkilometer, d. h. das Produkt aus der Zahl der Fahrten bzw. Flüge der Fahr- oder Fluggäste und der zurückgelegten Entfernung. In den Verkehrsleistungsstatistiken des Personenverkehrs werden grundsätzlich beförderte Personen als Beförderungsfälle erfasst, d. h. eine Person, die im Berichtszeitraum mehrere Fahrten unternommen hat, wird mehrfach gezählt. Die Ergebnisse der monatlichen oder vierteljährlichen Verkehrsleistungsstatistiken stehen mit hoher Genauigkeit ca. 30 bis 50 Tage nach Ende des Berichtszeitraums zur Verfügung.




 

Erläuterungen zu den einzelnen Personenbeförderungsstatistiken



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Version: 2.25.5 / 20.10.2008