Das europäische Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind die Europäische Union (EU)-Mitgliedstaaten verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden (Artikel 104). Mit der Einführung des EURO als gemeinsame Währung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten wurde diese Pflicht durch den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt bekräftigt. Eine Überschreitung bestimmter Grenzwerte in einem Mitgliedstaat löst das so genannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit aus, an dessen Ende Geldbußen in Milliardenhöhe fällig werden können.