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Europäische Union (EU)-Stabilitätspakt

Das europäische Verfahren bei einem übermäßigen Defizit


Nach dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind die Europäische Union (EU)-Mitgliedstaaten verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden (Artikel 104). Mit der Einführung des EURO als gemeinsame Währung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten wurde diese Pflicht durch den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt bekräftigt. Eine Überschreitung bestimmter Grenzwerte in einem Mitgliedstaat löst das so genannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit aus, an dessen Ende Geldbußen in Milliardenhöhe fällig werden können.

 
Öffentliches Defizit (-) / Überschuss (+) und Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland in % des Bruttoinlandsproduktes
Quote2007200820092010
Rechenstand: Notifikation vor dem 01. Oktober 2011.
Defizit (-) / Überschuss (+)+0,2-0,1-3,2-4,3
Schuldenstand65,266,774,483,2




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Version: 2.25.5 / 20.10.2008