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Aufgaben des Statistischen Beirats

Der Statistische Beirat - das nach § 4 Bundesstatistikgesetz berufene Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik - hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen zu beraten. Dem Statistischen Beirat gehören Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Landwirtschaft, der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der Hochschulen sowie der kommunalen Spitzenverbände als stimmberechtigte Mitglieder an.

Daneben sind die Bundesministerien, der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank, die Statistischen Landesämter und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als beratende Mitglieder im Statistischen Beirat vertreten. Vertreter der Landesregierungen sind zu den Sitzungen zu laden. Die Berufung der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt in der Weise, dass der zuständige Bundesminister entscheidet, welche Verbände Vorschläge unterbreiten dürfen. Auf Vorschlag dieser Verbände werden ihre Vertreter vom Präsidenten des Statistischen Bundesamtes berufen.

 

Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik

Daten der amtlichen Statistik sollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt messbar machen. Das empfiehlt der Statistische Beirat in einem Eckpunktepapier, das der Beirat der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Cornelia Rogall-Grothe, übergeben hat.
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Version: 2.25.5 / 20.10.2008