Die Arbeitskostenerhebung ist die Strukturstatistik über die Kosten der Beschäftigung von Arbeitnehmern. In ihr werden nach internationalen Standards detaillierte Angaben über alle Bestandteile der Arbeitskosten zusammengestellt. Dazu zählen neben den Bestandteilen des Bruttoverdienstes (zum Beispiel Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Entgelt für die geleistete Arbeitszeit) auch sämtliche Lohnnebenkosten. Das sind vor allem die Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen, die Aufwendungen der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die Kosten der Lohnfortzahlung und die Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Parallel ermittelt die Arbeitskostenerhebung präzise Größen über den Arbeitsinput, auf den sich die Kosten beziehen. Das geschieht in Form der Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und der Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze. Teilzeitarbeitsplätze werden dabei über die betriebsübliche Arbeitszeit in Vollzeitarbeitsplätze umgerechnet.
So kann die Arbeitskostenerhebung berechnen, wie hoch die Kosten für die Beschäftigung eines Vollzeitarbeitnehmers sind und wie hoch der Preis für eine Arbeitsstunde ist. Gleichzeitig gibt sie Auskunft darüber, wie sich die Arbeitskosten in Deutschland zusammensetzen.
Im Juli 2010 stellte das Statistische Bundesamt die Publikation von Ergebnissen zu Arbeitskosten je geleistete Stunde auf die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) um. Auszubildende und Lohnsubventionen werden seitdem einbezogen. Der publizierte Zahlenwert liegt seitdem im Mittel aller Branchen um circa 5% niedriger. Vergleiche mit früheren Publikationen über Arbeitskosten je geleistete Stunde werden dadurch unzulässig.
Wie werden die Daten für die Arbeitskostenerhebung ermittelt?
Die Arbeitskostenerhebung ist eine dezentral durchgeführte Statistik. Für die Erhebung, Prüfung und Aufbereitung der Länderergebnisse sind die Statistischen Landesämter zuständig. Aufgaben des Statistischen Bundesamtes sind zum einen die methodische Vorbereitung und Weiterentwicklung dieser Statistik, die Zusammenführung der Länderergebnisse zu einem Bundesergebnis und dessen Veröffentlichung. Hinzu kommen methodische Arbeiten wie die Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung tabellierter Ergebnisse, die detaillierte Berechnung von Fehlermargen zur Qualitätssicherung sowie die Berechnung von Daten, die nicht direkt erhoben werden. Zu letzterem zählt vor allem die Zusammenstellung der Daten über den öffentlichen Dienst.
Die Arbeitskostenerhebung wird seit 1958 durchgeführt. Zunächst wurden aber nur ausgewählte Zweige der Industrie erfasst. Erst seit dem Berichtsjahr 2004 werden nunmehr alle vier Jahre alle Branchen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs abgedeckt. Längere Zeitvergleiche sind deshalb nicht für alle Branchen, sondern nur für Teile des Produzierenden Gewerbes möglich.
Die Daten werden bei öffentlichen und privatwirtschaftlichen Arbeitgebern per Fragebogen erhoben. Für die Arbeitgeber besteht laut Verdienststatistikgesetz Auskunftspflicht.
Zur Entlastung der Wirtschaft werden Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten nicht in die Erhebung einbezogen. Die veröffentlichten Statistiken können somit die Kostensituation nur unter Ausblendung der Kleinstunternehmen widerspiegeln, was die Aussagekraft je nach Branche einschränken kann.
Aus allen anderen Unternehmen wird für die Arbeitskostenerhebung eine einstufige, geschichtete Stichprobe gezogen. Schichtungsmerkmale sind Bundesland, Wirtschaftszweig und Unternehmensgrößenklasse. Für die Erhebung 2008 wurden 32 000 Unternehmen ausgewählt. Das war in etwa jedes neunte Unternehmen der Bundesrepublik mit mindestens zehn Beschäftigten. Diese Unternehmen lieferten Daten über 10,5 Millionen Beschäftigte. Hinzu kamen aus anderen Statistiken des Statistischen Bundesamtes Daten über rund 4 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Das Verdienststatistikgesetz sowie mehrere EU-Verordnungen schreiben die regelmäßige und pünktliche Durchführung der Erhebung und die Verwendung international vereinheitlichter Konzepte genau vor und gewährleisten so die Verfügbarkeit und Qualität der Statistik.
Wann werden die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung veröffentlicht?
Erste Eckdaten der Arbeitskostenerhebung werden in Form einer Pressemitteilung etwa 19 Monate nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Detaillierte Angaben enthält die Fachserie 16, Heft 1 und 2 "Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich", die kostenfrei im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen herunter geladen werden können.
Wie genau ist die Arbeitskostenerhebung?
Die einfache Fehlermarge – der relative Standardfehler der Stichprobe – der Größe Arbeitskosten je geleistete Stunde liegt für Wirtschaftszweige auf Abteilungsebene zwischen 0% und 9%; meist zwischen 0,5 und 2,0%. Die Präzision nimmt dabei mit der Größe des Wirtschaftszweigs, gemessen an der Anzahl der Arbeitnehmer, zu.