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Arbeitskostenindex

Was beschreibt der Arbeitskostenindex?

Der Arbeitskostenindex misst vierteljährlich die Entwicklung der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde. Die Arbeitskosten werden in ihre wichtigsten Hauptbestandteile, die Kosten für Bruttolöhne und -gehälter sowie die Lohnnebenkosten untergliedert.
Unter den Begriff „Geleistete Arbeitsstunden“ fallen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, d. h. dass z. B. Krankheits-, Feier- und Urlaubstage nicht darin enthalten sind, während geleistete Überstunden einfließen.

Für alle Wirtschaftsabschnitte des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereiches liegen vergleichbare Ergebnisse rückwirkend nach der Nomenclature des Activités économiques dans les Communautés Européennes (NACE) Rev. 2 bis zum 1. Quartal 1996 vor. Alle Zeitreihen stehen unbereinigt, kalenderbereinigt und sowohl saison- als auch kalenderbereinigt nach dem Berliner Verfahren BV4.1 und Census X12-Arima zur Verfügung.

Der Arbeitskostenindex dient vor allem dem Erkennen von Inflationsrisiken und liefert einen Beitrag zur Standort- und Wettbewerbsanalyse im europäischen Vergleich. Hauptnutzer ist die Europäische Zentralbank.

Wie wird der Arbeitskostenindex berechnet?

Für den Arbeitskostenindex werden keine neuen Erhebungen durchgeführt, sondern vorhandene Datenquellen in einem komplexen Rechenwerk miteinander verknüpft. Basisdaten über Arbeitskosten und Arbeitsstunden werden aus der vierjährlichen Arbeitskostenerhebung entnommen. Diese europaweite Erhebung wurde für das Jahr 2000 bei Unternehmen mit mindestens zehn Arbeitnehmern im gesamten Produzierenden Gewerbe und in ausgewählten Dienstleistungsbereichen durchgeführt. In Deutschland waren im Dienstleistungsbereich Unternehmen des Handels, des Gastgewerbes sowie des Kredit- und Versicherungsgewerbes einbezogen. Für die Erhebung zum Berichtsjahr 2004 wurde eine Ausdehnung auf den gesamten Dienstleistungssektor durchgeführt. Die besondere Rolle der Arbeitskostenerhebung für den Arbeitskostenindex ergibt sich daraus, dass sie Arbeitskosten in tiefer Gliederung nach Aufwandsarten nachweist. Diese Gliederung der Arbeitskosten in über 20 Unterpositionen erlaubt für jeden einzelnen Wirtschaftsbereich eine eigene Gewichtung der einzelnen Kostenkomponenten. Mittels unterjähriger Fortschreibungsindikatoren werden die Kostenkomponenten bis zum Vorliegen der Ergebnisse der nächsten Arbeitskostenerhebung vierteljährlich aktualisiert.

Die bedeutsamste Kostenkomponente sind die Bruttolöhne und -gehälter. Als Hauptdatenquelle für ihre Fortschreibung dienen die in der Vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) erfassten Bruttolöhne und -gehälter. Weiterhin sind die gesetzlichen und freiwilligen Sozialbeiträge der Arbeitgeber von großer Bedeutung. Auch zur Fortschreibung der Sozialbeiträge sind die in der VVE erhobenen Bruttolöhne und -gehälter eine wichtige Datenquelle. Zusätzlich werden die verschiedenen Beitragssätze zu den Sozialversicherungen genutzt. Für die Fortschreibung der Angaben zur betrieblichen Altersversorgung werden Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechungen (VGR) genutzt.

Als dritte Komponente werden Angaben zu geleisteten Stunden benötigt, um die Primärangaben aus der Arbeitskostenerhebung fortzuschreiben. Die VVE erhebt vierteljährlich Angaben zu den bezahlten Stunden. Aus den bezahlten Stunden werden mit Hilfe der Ergebnisse der Arbeitszeit- und Arbeitsvolumenrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (www.iab.de), aus der vierteljährlich verschiedene Arbeitszeitkomponenten (z.B. Entwicklung von Arbeitszeitkonten) vorliegen, geleistete Stunden berechnet.

Die Zeitreihen der einzelnen Wirtschaftsbereiche werden zu einem Index der Gesamtwirtschaft zusammengefasst. Dazu finden Gewichte Anwendung, die sich aus den Vorjahresangaben über den Anteil der Arbeitskosten des einzelnen Wirtschaftsbereichs an den Arbeitskosten der Aggregation ergeben. Das aktuelle Basisjahr ist 2008 = 100. Der Arbeitskostenindex wird somit als jährlich verketteter Laspeyres-Index errechnet.

Definitionen und Berechnungsformel des Arbeitskostenindex sind in zwei EU-Verordnungen aus dem Jahr 2003 geregelt und auf das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 abgestimmt.

Wann wird der Arbeitskostenindex veröffentlicht?

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Indizes Arbeitskosten insgesamt, Bruttolöhne und –gehälter sowie Lohnnebenkosten jeweils 70 Tage nach Ende des Berichtsquartals in einer Pressemitteilung. Der Veröffentlichungskalender und die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erhält vergleichbare Daten für alle EU-Mitgliedstaaten und berechnet daraus den Arbeitskostenindex für die EU und das Euro-Währungsgebiet.

Wie genau ist der Arbeitskostenindex?

Revisionen:

Zu jedem Veröffentlichungszeitpunkt sind durch die Nutzung zusätzlich verfügbarer Datenquellen Revisionen möglich. Der Qualitätsbericht zum Arbeitskostenindex gibt Auskunft über die Höhe der Revisionen.

Genauigkeit:

Mit der Datenlieferung für das Berichtsquartal 3. Quartal 2007 wurden die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebungen 2000 und 2004 bei der Berechnung des Arbeitskostenindex berücksichtigt. Die Veränderungsraten des Arbeitskostenindex wurden an diesen Eckpfeilern neu ausgerichtet. Die daraus resultierenden Korrekturen waren je nach Wirtschaftsabschnitt sehr unterschiedlich. Im Verarbeitenden Gewerbe, dem Wirtschaftszweig mit den meisten Arbeitnehmern, blieb die durchschnittliche jährliche Veränderungsrate zwischen 2000 und 2004 nahezu unverändert (- 0,0%). In der Energie- und Wasserversorgung (+1,8%), im Bergbau (-1,7%) und im Gastgewerbe (+1,7%) wurden hingegen die Veränderungsraten deutlich korrigiert.


Weiterführende Informationen

Herr Ralf Droßard

Telefon:  +49 611 75 4236


 

Frau Hannah Alter

Telefon:  +49 611 75 4589


 




 






>>> Statistik von A bis Z (weitere Definitionen)




 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008