Außenhandelsstatistik
Was beschreibt die Außenhandelsstatistik?
Gegenstand der Außenhandelsstatistik ist der grenzüberschreitende Warenverkehr Deutschlands mit dem Ausland, d.h. alle körperlich ein- bzw. ausgehenden Waren sowie elektrischer Strom werden erfasst und nachgewiesen.
Dienstleistungen aller Art sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Außenhandelsstatistik; Ausnahme: Veredelungsgeschäfte im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Warenbewegungen.
Die Außenhandelsstatistik gehört zu den Indikatoren des Verbreitungsstandards des Internationalen Währungsfonds (IWF). Wie wird die Außenhandelsstatistik durchgeführt?
Als Zentralstatistik konzipiert, wird die Außenhandelsstatistik allein vom Statistischen Bundesamt organisiert und durchgeführt. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 und dem damit verbundenen Wegfall der zollamtlichen Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird in der Außenhandelsstatistik erhebungstechnisch zwischen Extra- und Intrahandelsstatistik differenziert.
Die Intrahandelsstatistik umfasst den Warenverkehr mit Mitgliedstaaten der EU und erfolgt im Wege einer direkten Firmenmeldung. Die Extrahandelsstatistik erfasst den Warenverkehr mit den sogenannten Drittländern (Nicht-EU-Staaten). Die Erhebung der Extrahandelsstatistik erfolgt traditionell über die Zollverwaltung.
In der Statistik des innergemeinschaftlichen Handels (Intrastat) wurde zur Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen eine Anmeldeschwelle eingeführt. Derzeit sind alle Unternehmen, deren Warenverkehr im vorangegangenen oder im laufenden Jahr den Wert von 400 000 Euro je Lieferrichtung nicht übersteigt, von der Statistikmeldung befreit. Das sind fast 90 % der im innergemeinschaftlichen Handel tätigen Unternehmen.
Die Ergebnisse der Extra- und Intrahandelsstatistik werden zusammengefasst als Außenhandel Deutschlands veröffentlicht.Wann werden die Ergebnisse der Außenhandelstatistik veröffentlicht?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jeden Monat die ersten deutschen Außenhandelsergebnisse unterteilt nach dem Handel mit der EU, der Eurozone und Drittländern in Form einer Pressemitteilung rund 40 Tage nach Ablauf eines Berichtsmonats. Die Termine für diese Pressemitteilungen können für ein ganzes Jahr im Voraus dem Veröffentlichungskalender im Internet entnommen werden.
Detaillierte Ergebnisse nach Ländern, Warengruppen oder Bundesländern liegen etwa zwei Wochen später vor.
Die Außenhandelsergebnisse werden nach der ersten Veröffentlichung mehrmals revidiert. Ab dem Berichtsjahr 2011 werden die Außenhandelsergebnisse entsprechend den Qualitätsvorgaben der Europäischen Union (EU) monatlich revidiert. Die erste Revision findet zusammen mit der Aufbereitung des zweiten Folgemonats statt. Insgesamt werden für jeden Berichtsmonat sechs aufeinanderfolgende monatliche Revisionen durchgeführt. Im Oktober des Folgejahres erfolgt noch eine abschließende Revision der Jahresergebnisse. Die Ergebnisse werden dann - wie bisher - als endgültig betrachtet. Eine Übersicht im Internet informiert über die Zeitpunkte der Revisionen.Wie genau sind die Ergebnisse der Außenhandelsstatistik?
Die Erhebung der Außenhandelsstatistiken ist als Totalerhebung konzipiert. Im Extrahandel (Handel mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten) werden aufgrund der engen Bindung an die Zollförmlichkeiten nahezu 100 % aller Ein- und Ausfuhren Deutschlands erfasst. Die sekundärstatistische Erfassung garantiert eine hohe Qualität.
Die Qualität der Intrahandelsstatistik wird durch Antwortausfälle beeinflusst, die aber durch Schätzungen so weit wie möglich ausgeglichen werden. Im laufenden Kalenderjahr bzw. im Vorjahr werden die anfänglichen Zuschätzungen durch Nachmeldung ersetzt. Nach rund sechs Revisionen sind die geforderten Abdeckungsgrade erreicht.
Der Umfang des innergemeinschaftlichen Handels unterhalb der Anmeldeschwelle wird anhand der von der Steuerverwaltung übermittelten Daten der Unternehmen über deren innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen geschätzt. Im Jahr 2010 belief sich der Intrahandel unterhalb der Schwelle auf 1,8 % des Gesamtwerts der Versendungen in die EU und auf 3,0 % der Eingänge aus anderen Mitgliedstaaten.
Immer wieder werden Fehler der Anmelder / Auskunftspflichtigen bei der Angabe statistischer Merkmale festgestellt. So bereitet die warensystematische Zuordnung bei einer Klassifikation wie dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik mit fast 10 000 unterschiedlichen Warennummern Probleme. Es kann sein, dass der Importeur oder Exporteur seine Ware einer falschen Warennummer zuordnet. Auch bei anderen statistischen Merkmalen, wie z.B. dem Partnerland, sind teilweise falsche Angaben festzustellen. Durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen werden diese Fehler weitgehend eliminiert.
Detaillierte Informationen zur Außenhandelsstatistik erhalten Sie in unserer Informationsbroschüre und dem Qualitätsbericht.
Um weitere Informationen zu erhalten benutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder
Auskunftsdienst des Außenhandels
Telefon: +49 611 75 2466 oder -2481
>>> Statistik von A bis Z (weitere Definitionen)