Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich (Dienstleistungsstatistik)
Was beschreibt die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich?
Die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich befragt seit dem Berichtsjahr 2000 jährlich die Strukturdaten von Unternehmen bzw. Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit der vorwiegend unternehmensorientierten Dienstleistungsbereiche in einem konsistenten Gesamtkonzept. Mit der Erhebung werden die ökonomischen Kerndaten in den ausgewählten Dienstleistungsbereichen erfasst und vorrangig in der Untergliederung nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Größenklassen (Höhe des Umsatzes bzw. Zahl der tätigen Personen) nachgewiesen. Ziel der Erhebung ist ein zuverlässiges, amtliches Zahlenmaterial, das eine Grundlage für den Nachweis des Strukturwandels in diesem sehr heterogenen Wirtschaftsbereich bildet sowie zur Verbesserung der Wertschöpfungsberechnungen auf Bundes- und Landesebene beiträgt.
Seit dem Berichtsjahr 2008 wurde der Merkmalskatalog und Erfassungsbereich der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich aufgrund europäischer Datenanforderungen gegenüber den Vorberichtszeiträumen ausgeweitet. Zum Erfassungsbereich der Strukturerhebung zählen aktuell folgende Dienstleistungsbereiche der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2):
Abschnitt H: Verkehr und Lagerei
Abschnitt J: Information und Kommunikation
Abschnitt L: Grundstücks- und Wohnungswesen
Abschnitt M: Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt N: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abteilung 95: Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
Auf der rechtlichen Grundlage des Dienstleistungsstatistikgesetzes (DlStatG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl.I Seite 1765), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl.I Seite 399) geändert worden ist, liefert die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich Ergebnisse zu folgenden Merkmalskomplexen:
Allgemeine Angaben zur Kennzeichnung der Erhebungseinheit- Wirtschaftlicher Schwerpunkt- Rechtsform- Zahl der Niederlassungen
Tätige Personen sowie Personalaufwand- Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf, Voll- und Teilzeittätigkeit sowie Geschlecht- Zahl der Beschäftigten nach Vollzeiteinheiten- Bruttoentgelte- gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen des Arbeitgebers
Erträge, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen- Umsätze nach In- und Ausland und sonstige betriebliche Erträge- Aufwendungen für Waren, Material und Dienstleistungen nach Arten- Wert der Bestände (Anfangs- und Endbestand) an Waren und Material nach Arten- Aufwendungen für Mieten, Pachten und Leasing- Steuern, Abgaben sowie Subventionen
Investitionen- Wert der erworbenen Sachanlagen nach Arten- Wert der selbsterstellten Sachanlagen- Wert der immateriellen Vermögensgegenstände.
Wie werden die Daten der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich ermittelt?
Die Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich ist eine jährliche, dezentrale Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, die bei höchstens 15% aller Erhebungseinheiten (Auswahlgesamtheit) durchgeführt wird. Erhebungs- und Darstellungseinheiten sind die Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Auf der Grundlage der bei den befragten Stichprobenunternehmen erfassten Merkmalswerte werden durch Hochrechnung entsprechende Totalwerte ermittelt.
Zur Festlegung der Auswahlgesamtheit aller Erhebungseinheiten dient das bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder geführte Unternehmensregister. Dieses Unternehmensregister enthält Angaben zur eindeutigen Identifizierung, zur wirtschaftszweigsystematischen Zuordnung, zur Aufnahme bzw. Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und zur Angabe der Größe (steuerbarer Umsatz, Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) der erfassten Einheiten. Nach mathematisch-statistischen Methoden werden aus der Auswahlgesamtheit des Unternehmensregisters die auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten nach einem Auswahlplan mittels einer geschichteten Zufallsstichprobe gezogen. Auswahleinheit ist das einzelne Unternehmen oder die Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Ausgehend von der Zielsetzung der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich wurde eine entsprechende Schichtung der Auswahlgesamtheit vor der Stichprobenziehung vorgenommen. Das heißt, es erfolgte eine hierarchische Untergliederung der Auswahlgesamtheit aus dem Unternehmensregister nach Ländern, Wirtschaftszweigen sowie 12 Größenklassen des Umsatzes bzw. der Zahl der tätigen Personen. In jeder dieser Schichten wird eine separate Zufallsstichprobe gezogen. In Schichten, die quantitativ stark besetzt sind, wird unter Berücksichtigung des vorgegebenen maximalen Auswahlsatzes eine repräsentative Stichprobe von Unternehmen gezogen. Schichten, die nur minimal besetzt sind, werden als Totalschicht erfasst, das heißt jedes darin befindliche Unternehmen ist auskunftspflichtig. Auch nach ihrem Umsatz sehr große Unternehmen werden als Totalschicht betrachtet.
Das führt in der Summe dazu, dass in Ländern bzw. Wirtschaftszweigen, die nur eine geringe Anzahl von Unternehmen in der Auswahlgesamtheit haben, eine relativ hohe Anzahl von Unternehmen gezogen und befragt wurde, um ein repräsentatives Hochrechnungsergebnis zu erhalten. Entsprechend niedriger ist der Auswahlsatz in Ländern und Wirtschaftszweigen mit einer hohen Anzahl von Unternehmen in der Auswahlgesamtheit.
Die nach einem einheitlichen Auswahlplan in den Statistischen Ämtern der Länder gezogenen und auskunftspflichtigen Unternehmen erhalten durch das zuständige Statistische Amt des Landes die Erhebungsunterlagen, füllen diese aus und liefern die geforderten Angaben termingerecht an das Statistische Amt zurück. Für die Erfassung, Plausibilisierung, Auswertung und Aufbereitung der Daten wird ein bundesweit einheitliches Verbundprogramm angewendet. In den Statistischen Ämtern der Länder durchlaufen die erfassten Daten eine Plausibilisierungsprüfung, bevor sie zum Landesergebnis tabelliert und in aggregierter Form an das Statistische Bundesamt übergeben werden, wo das Bundesergebnis erarbeitet und die Datenlieferung an Eurostat vorgenommen wird.
Zur Reduzierung des Aufwandes bei den auskunftspflichtigen Unternehmen und Einrichtungen wurde der Merkmalskatalog auf das zwingend Erforderliche eingegrenzt. Eine weitere deutliche Entlastung wurde bei kleineren Unternehmen oder Einrichtungen mit einem Umsatz von weniger als 250 000 Euro im Berichtsjahr durch eine Reduzierung des Merkmalskataloges erreicht. Neben den allgemeinen Angaben haben diese nur 13 weitere Fragen zu beantworten. Alle gefragten Angaben lassen sich aus den Geschäftsaufzeichnungen entnehmen.
Wann werden die Ergebnisse der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich veröffentlicht?
Die Ergebnisse der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich liegen 18 Monate nach Ende des Berichtszeitraums (z.B. Berichtsjahr 2008 – Ergebnis Ende Juni 2010) vor. Die Veröffentlichung des Bundesergebnisses erfolgt 19 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die Veröffentlichung einzelner Länderergebnisse ist bereits vor diesem Termin möglich.
Wie genau sind die Ergebnisse?
Bei der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich handelt es sich um eine Stichprobenerhebung. Gleichwohl ist jede Stichprobenerhebung stets mit einem Unschärfebereich, in der Statistik als Standardfehler bezeichnet, behaftet. So sinkt die Zuverlässigkeit der Ergebnisse, je detaillierter das Ergebnis hinsichtlich Wirtschaftszweig, Unternehmensgrößenklasse, regionaler Zuordnung oder Merkmalsuntergliederung ist. Mit der zunehmenden Detaillierung wachsen in der Regel stichprobenbedingte Fehler (Stichprobenzufallsfehler) sowie die Abhängigkeit der Richtigkeit der Meldung einzelner, bedeutsamer Einheiten (nichtstichprobenbedingte, systematische Fehler).
Das Stichprobendesign wurde nach wissenschaftlich anerkannten stichprobentheoretischen Methoden so ausgewählt, dass die statistischen Ergebnisse bei dem vorgegebenen Stichprobenumfang mit der bestmöglichen Präzision bereitgestellt werden. Bei einem gesetzlich vorgegebenen Stichprobenumfang von maximal 15% wird die Genauigkeit durch Schichtung und Bildung von Totalschichten qualitativ sichergestellt.
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