Zur Hauptnavigation springen (Accesskey n) Zum Inhalt springen (Accesskey c)
Inhalt maximieren (Accesskey 3)

Einzelhandelsumsatz

Was beschreibt der Indikator?

Der Indikator Einzelhandelsumsatz misst den Umsatz des Einzelhandels in Deutschland in Form von nominalen und realen (preisbereinigten) Messzahlen und ihren Veränderungsraten, nicht jedoch als absolute (monetäre) Umsatzzahl. Der Indikator beschreibt damit ausschließlich die Umsatzentwicklung, nicht dagegen das Umsatzniveau. Der Ergebnisnachweis erfolgt sowohl für den Einzelhandel insgesamt als auch für seine einzelnen Wirtschaftszweige entsprechend der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 - WZ08". Da der Einzelhandelsumsatz starken saisonalen Schwankungen unterliegt, werden auch kalender- und saisonbereinigte Messzahlen veröffentlicht.

Wie wird der Indikator berechnet?

Die Einzelhandelsstatistik ist eine Stichprobenstatistik. Rund 26 000 Unternehmen von insgesamt rund 423 000 Einzelhandelsunternehmen in Deutschland melden ihren monatlichen Umsatz an die Statistischen Ämter der Länder, weitere ca. 700 Großunternehmen melden direkt an das Statistische Bundesamt. Die Länderergebnisse und die der Großunternehmen werden im Statistischen Bundesamt zum Bundesergebnis zusammengefasst. Der so ermittelte (Monats-) Umsatz wird auf einen Basiswert bezogen (derzeit Basis 2005 = 100). Der Basiswert ist das arithmetische Mittel der zwölf Umsatz-Monatsergebnisse des Basisjahres. Die Messzahl für den nominalen Umsatz wird als (Monatsumsatz / Basiswert ) x 100 berechnet.
Wird der Umsatz der einzelnen Wirtschaftszweige des Einzelhandels zunächst mit dem entsprechenden Preisindex deflationiert und dann auf den preisbereinigten Basiswert bezogen, ergibt sich eine Messzahl für den realen Umsatz. Die Kalender- und Saisonbereinigung der Daten erfolgt mittels des Verfahrens Census X-12-ARIMA. Durch Vergleich einer Messzahl mit der Messzahl des entsprechenden Vorjahresmonats wird die Veränderungsrate bestimmt.
Diese Berechnungen erfolgen für alle Wirtschaftszweige des Einzelhandels und ihre übergeordneten Gliederungsebenen (Nomenclature of economic activities -NACE-4-, -3-, -2-Steller) sowie für einige Sondersummen. Neben den monatlichen Messzahlen werden auch Quartals-, Halbjahres- und Jahres-Messzahlen berechnet sowie Messzahlen für den jeweiligen aufgelaufenen Jahresteil.
Eine neue Stichprobe wurde in der Vergangenheit in etwa zehnjährigen Zeitabständen aus der Grundgesamtheit aller Einzelhandelsunternehmen in Deutschland gezogen. Angestrebt wird ein sechsjähriger Abstand. Dazwischen wird die Stichprobe durch Neuzugangsstichproben aktualisiert.

Wann wird der Indikator veröffentlicht?

Alle Veröffentlichungen der Einzelhandelsumsatzmesszahlen erfolgen monatlich. Eine erste Veröffentlichung in grober Wirtschaftszweiggliederung wird ca. 30 Tage nach Ende des Berichtsmonats in Form einer Pressemitteilung vorgelegt (sogenannte Schnellmeldung). Zwei Wochen später erscheint eine umfangreichere Internet-Veröffentlichung in tiefer Wirtschaftszweiggliederung. Zugleich stehen detaillierte Ergebnisse in der Datenbank GENESIS-Online und im Publikationsservice zur Verfügung. Der Veröffentlichungskalender und die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Wie genau ist der Indikator?

Die monatliche Einzelhandelsstatistik weist wie jede Stichprobenstatistik eine gewisse Unsicherheit auf. Größere Ungenauigkeiten im Vergleich mit später ermittelten Ergebnissen entstehen bei der Erstveröffentlichung der Daten jedoch aus folgenden Gründen:
  • Nicht alle auskunftspflichtigen Unternehmen melden rechtzeitig. Die Umsätze dieser Unternehmen müssen durch die Statistischen Ämter hinzugeschätzt werden. Die Schätzungen werden später durch die Originalmeldungen ersetzt.
  • Unternehmen melden rechtzeitig, aber mit von ihnen selbst vorläufig geschätzten Werten, die zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden.

Das führt dazu, dass Rückkorrekturen vorgenommen werden müssen. Korrekturen können bis maximal 24 Berichtsmonate zurück erfolgen.

Weiterführende Informationen

Auskunftsdienst Binnenhandel und Gastgewerbe

Telefon:  +49 611 75 4850


 




>>> Statistik von A bis Z (weitere Definitionen)




 

Inhalt maximieren (Accesskey 3)

Version: 2.25.5 / 20.10.2008