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Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors

Was beschreibt die Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors?

Die Statistik über das Finanzvermögen des Sektors Staat bildet neben dem Finanzvermögen der Kernhaushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände auch das ihrer jeweiligen Extrahaushalte, den Sondervermögen und Zweckverbänden, ab. Hinzu kommt seit dem Erhebungsjahr 2005 das Finanzvermögen aller mehrheitlich-öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, die außerhalb der öffentlichen Kernhaushalte mit eigenem – meistens doppischem – Rechnungswesen geführt werden.

Das Finanzvermögen des Staates wird in dieser Statistik durch die folgenden Vermögensarten definiert: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere und Finanzderivate, Ausleihungen (vergebene Kredite), Anteilsrechte sowie alle sonstigen Forderungen der öffentlichen Haushalte. Sowohl die Wertpapiere als auch die Ausleihungen werden dabei nach ihren Ursprungslaufzeiten (bis einschließlich 1 Jahr und mehr als 1 Jahr) und nach Emittenten beziehungsweise Schuldnern nachgewiesen.

Zusammen mit der Schuldenstatistik bildet die Statistik über das Finanzvermögen die Grundlage für die Stabilitätsberichterstattung durch die Deutsche Bundesbank an die Europäische Kommission.

Wie werden die Daten ermittelt?

Die Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors wird seit 2004 jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Totalerhebung durchgeführt. Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der staatlichen und kommunalen Haushalte sowie aus den Jahresabschlüssen der mehrheitlich-öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) des Sektors Staat. Die Erhebung über das Finanzvermögen zählt zu den Primärstatistiken.

Das Finanzvermögen des Bundes (einschließlich seiner Sondervermögen) und der Länder sowie der FEU in mehrheitlichem Bundesbesitz wird zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben, das der übrigen Einheiten dezentral von den jeweiligen Statistischen Landesämtern (Sitzlandprinzip).

Rechtsgrundlage für die Erhebung bildet das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (Bundesgesetzblatt (BGBl) I Seite 438) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I Seite 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2 580). Es werden die Angaben zu Paragraph 5 Nummer 4 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) erhoben. Die Berichtskreisabgrenzung der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen erfolgt nach der Verordnung (EG) Nummer 2 223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 310 vom 30. November 1996, Seite 1 und folgende Seiten).

Wann werden die Ergebnisse der Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors veröffentlicht?

Die vorläufigen Ergebnisse dieser Erhebung werden in einer Pressemitteilung am Ende des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres veröffentlicht. Die erste Pressemitteilung zum Themengebiet "Finanzvermögen des Staatssektors" wurde im März 2007 für das Berichtsjahr 2005 herausgegeben.

Wie genau sind die Ergebnisse der Statistik über das Finanzvermögen des Staatssektors?

Die Datengenauigkeit der Vermögenstatistik entspricht den Anforderungen des ESVG 95. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Daten von Bund, Ländern und Gemeinden aus sehr unterschiedlichen Verwaltungsunterlagen zusammengeführt werden müssen und daher bei der Zuordnung einzelner Vermögenspositionen Verfahrensunterschiede vorliegen können. Im Rahmen regelmäßiger Plausibilitätsprüfungen werden Zuordnungsfehler sowie Antwortausfälle jedoch auf ein Minimum reduziert. Der zunehmende Übergang der öffentlichen Haushalte auf ein neues doppisches Rechnungswesen mit präzisen Vermögensnachweisen wird in Zukunft eine weitere Verbesserung bringen.

Weiterführende Informationen

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008