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Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Was beschreibt die Grundsicherungsstatistik?

Am 1. Januar 2003 trat das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (GSiG) in Kraft. Dieses Sozialleistungsgesetz sieht für ältere Personen und Personen mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit eine eigenständige soziale Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen dazu beitragen, die so genannte "verschämte Armut" einzugrenzen. Vor allem ältere Menschen machen bestehende Sozialhilfeansprüche oftmals nicht geltend, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchten. Deshalb bleiben bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Regelfall Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern und Eltern des Leistungsempfängers unberücksichtigt. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch wurde neben dem Bundessozialhilfegesetz unter anderem auch das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit Wirkung vom 1. Januar 2005 als 4. Kapitel in das SGB XII "Sozialhilfe" eingeordnet. Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Daten über den Personenkreis der Leistungsberechtigten bereitgestellt werden. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII benötigt.

Wie werden die Daten der Grundsicherungsstatistik ermittelt?

Die Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine dezentrale Statistik, d.h. das Statistische Bundesamt bereitet Organisation und Technik vor, die Statistischen Ämter der Länder erheben die Daten und bereiten sie zu statistischen Ergebnissen auf. Es handelt sich um eine Sekundärstatistik, bei der vorliegende Verwaltungsdaten zusätzlich für statistische Zwecke genutzt werden.
Jährlich zum 31. Dezember wird die Erhebung über die Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Bestandserhebung (Totalerhebung) durchgeführt. Der Katalog der erfassten Merkmale ist breit: Neben klassischen personenbezogenen oder soziodemographischen Grunddaten (Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, etc.) werden auch detaillierte Angaben über Höhe und Dauer des Leistungsbezugs erhoben. Darüber hinaus stellt die Statistik Angaben zur Ursache der Leistungsgewährung und zur Art der von den Leistungsberechtigten angerechneten Einkommen bereit. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung bildet § 121 Nr. 1 Buchstabe b des zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2670) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Erhoben werden die Angaben zu § 122 Abs. 2 SGB XII. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus §125 SGB XII in Verbindung mit §15 BStatG. Hiernach sind die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, auskunftspflichtig.

Wann werden die Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik veröffentlicht?

Eckdaten der Statistik wurden erstmals im Dezember 2004, rund ein Jahr nach der Erhebung, mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Neben Bundesergebnissen sind auch vielfältige Ergebnisse für die Bundesländer verfügbar, die von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht werden.
Für Zusatzaufbereitungen des Bundes stellen die Statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt zusätzlich jährlich Einzelangaben aus der Empfängerstatistik mit einem Auswahlsatz von 25 Prozent zur Verfügung ("25%-Stichprobe"). Diese Datenquelle ermöglicht im direkten Vergleich zu den Standardtabellen eine tiefer gehende Analyse zum Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wie genau ist die Grundsicherungsstatistik?

Die Statistik über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird als Totalerhebung durchgeführt und ist demzufolge von hoher Aussagekraft. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, finden regelmäßig umfangreiche Plausibilitätsprüfungen statt.

Weiterführende Informationen


Service-Team "Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Allgemeine Grundsicherung"

Telefon:  +49 611 75 8953


 




>>> Statistik von A bis Z (weitere Definitionen)




 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008