Die amtliche Hochschulstatistik stellt grundlegende Informationen für die Planung und politische Gestaltung des Hochschulwesens bereit. Zu den nichtmonetären Hochschulstatistiken zählen insbesondere:
die Studentenstatistik (Studierende und Studienanfänger),
die Prüfungsstatistik (Absolventen),
die Gasthörerstatistik,
die Habilitationsstatistik,
die Personal- und Stellenstatistik.
Die monetäre Seite des Hochschulwesens wird separat in der Hochschulfinanzstatistik erfasst und dargestellt.
Als Hochschulen werden alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft, ausgewiesen. Sie dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Zu den Hochschulen zählen alle staatlich anerkannten Universitäten, Gesamthochschulen, Theologischen und Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen.
Im Zentrum der Studentenstatistik stehen Angaben zu den Studierenden (z.B. Alter und Geschlecht) und zu ihrer fachlichen Ausrichtung (Studienfach/-fächer). Studierende im Rahmen der Hochschulstatistik sind die in einem Fachstudium immatrikulierten (eingeschriebenen) Personen - ohne Beurlaubte, Teilnehmer an Studienkollegs und Gasthörer. Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) sind Studierende, die sich im betrachteten Semester erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben haben. Bei den Studierenden im 1. Fachsemester handelt es sich um Studierende, die sich erstmals in einem bestimmten Studiengang immatrikuliert haben. Studienanfänger im 1. Hochschulsemester befinden sich in der Regel gleichzeitig auch im 1. Fachsemester.
Für Zwecke der bundeseinheitlichen Studenten- und Prüfungsstatistik wird eine Fächersystematik benutzt, in der hochschulspezifische Studienfächer einer entsprechenden Schlüsselposition zugeordnet werden. Mehrere verwandte Fächer sind zu Studienbereichen und diese zu neun großen Fächergruppen zusammengefasst.
Die von den Studierenden abgelegten akademischen Abschlussprüfungen werden in der Prüfungsstatistik erfasst. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen (Universitäts-) Diplomprüfungen (einschließlich entsprechender Abschlussprüfungen), Promotionen, Lehramtsprüfungen, Künstlerischen Abschlüssen, Fachhochschulabschlüssen sowie Bachelor- und Masterabschluss. Die einzelnen Prüfungen sind in einer bundeseinheitlichen Systematik der Abschlussprüfungen verzeichnet. Studierende mit bestandener Abschlussprüfung werden als Hochschulabsolventen bezeichnet.
Die Erhebung des Personals an Hochschulen umfasst alle am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätigen Personen. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem nichtwissenschaftlichen Personal (Verwaltungs-, technisches und sonstiges Personal) unterschieden. Die Personal- und Stellenstatistik basiert auf einer bundeseinheitlichen Systematik der Fachgebiete sowie der Dienstbezeichnungen.
Rechtsgrundlage für die Hochschulstatistiken ist das "Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen" (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 2. November 1990 (BGBl.IS. 2414), in Kraft getreten am 1. Juni 1992; geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Handels- und Lohnstatistikgesetzes (Statistikänderungsgesetz - StatÄndG) vom 3. März 1994 (BGBl.IS. 384) und weitere Änderungen. Die in der Hochschulstatistik erfassten Merkmale sind in diesem Gesetz abschließend aufgeführt.
Wie werden die Daten für die Hochschulstatistik erhoben?
Bei den Hochschulstatistiken handelt es sich um Sekundärerhebungen mit Einzeldatenlieferung seitens der Hochschulen an die Statistischen Landesämter. Auskunftspflichtig sind die Leiter der Hochschulen. Die Datenlieferung erfolgt durch die Hochschulverwaltungen und Prüfungsämter auf Basis der vorhandenen Verwaltungsunterlagen. Nach einer umfassenden Plausibilitätsprüfung in den Statistischen Landesämtern werden die Länderergebnisse in aggregierter Form an das Statistische Bundesamt geliefert und dort zum Bundesergebnis aufbereitet.
Bis einschließlich Wintersemester 1993/1994 erfolgte die Erhebung der Studierenden semesterweise. Als Folge des StatÄndG werden die im HStatG vorgesehenen Angaben seit 1994 jeweils im Wintersemester für den gesamten Studierendenbestand, im Sommersemester hingegen nur für die Studienanfänger im ersten Hochschul- und/oder ersten Fachsemester und die Exmatrikulierten erhoben. Angaben zu den Prüfungen und zum Personal an Hochschulen werden jährlich aufbereitet.
Wann werden die Hochschulstatistiken veröffentlicht?
Aktuelle Ergebnisse der Hochschulstatistiken werden mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Eckdaten zu den verschiedenen Hochschulstatistiken sind im Internetangebot des Sachgebiets Hochschulen verfügbar.
Tief gegliederte endgültige Ergebnisse zu den einzelnen Hochschulstatistiken werden regelmäßig im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen veröffentlicht:
Die Erscheinungstermine dieser Fachserien liegen im 3. und 4. Quartal eines Jahres. Unabhängig davon werden vorläufige und endgültige Ergebnisse aus einzelnen Hochschulstatistiken, die bereits früher vorliegen, den Kunden zeitnah zur Verfügung gestellt. Spätestens Anfang Dezember werden erste vorläufige Ergebnisse zu den Studierenden und Studienanfängern im laufenden Wintersemester veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen Broschüre Hochschulen auf einen Blick. Daneben werden von den Statistischen Ämtern der Länder hochschulstatistische Angaben zum jeweiligen Bundesland veröffentlicht.
Wie genau sind die Hochschulstatistiken?
Bei den Hochschulstatistiken handelt es sich um Sekundärstatistiken, die jeweils als Totalerhebungen durchgeführt werden. Zur Sicherstellung einer hohen Datenqualität finden regelmäßig umfangreiche Plausibilitätsprüfungen in den Statistischen Landesämtern statt. Insofern sind die Ergebnisse von hoher Aussagekraft und Qualität.