Die Krankenhausstatistik beschreibt die strukturelle Situation der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabiliationseinrichtungen sowie die Nutzung dieser Einrichtungen durch ihre Patientinnen und Patienten. Sie ist in drei Erhebungsteile untergliedert – Grunddaten, Kostennachweis und Diagnosedaten.
Innerhalb der Grunddaten werden die sachliche und personelle Ausstattung, wie Betten, medizinische Großgeräte, ärztliches und nichtärztliches Personal der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie ihrer organisatorischen Einheiten (Fachabteilungen) statistisch abgebildet. Die Krankenhäuser erbringen darüber hinaus einen Nachweis ihrer Sach- und Personalkosten. Zu den patientenbezogenen Merkmalen, den Diagnosedaten, gehören unter anderem Hauptdiagnose, Alter, Geschlecht, Behandlungsort, Wohnort und die Fachabteilung, in der die Patientin oder der Patient am längsten gelegen hat. Die Diagnosedaten, die Auskunft über die Morbiditätsentwicklung geben, werden bei allen Krankenhäusern und ab 2003 auch von den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten erhoben.
Die Ergebnisse der Krankenhausstatistik bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Darüber hinaus stellen sie einen wichtigen Bestandteil der nationalen und internationalen Gesundheitsberichterstattung dar.
Wie werden die Daten der Krankenhausstatistik ermittelt?
Als dezentrale Statistik konzipiert, wird die Krankenhausstatistik von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Es handelt sich um eine jährliche Totalerhebung mit Auskunftspflicht. In die Erhebung einbezogen werden alle Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland.
Seit dem Berichtsjahr 2003 gibt es neben dem klassischen Erhebungsfragebogen eine spezielle Softwareanwendung, in die die Daten aus dem EDV-System des Krankenhauses eingelesen werden können, um so die Befragten zu entlasten. An die Datenerfassung schließen sich Prüfverfahren in den Statistischen Landesämtern an. Dabei wird das Datenmaterial von fehlerhaften und unplausiblen Daten bereinigt. Die Aggregation der Landesergebnisse zu einem Bundesergebnis erfolgt durch das Statistische Bundesamt, welches ebenfalls mit der Konzeption der Erhebung beauftragt ist.
Während der Nachweis für die Grund- und Kostendaten seit 1991 erfolgt, werden die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen und -patienten erst seit 1993 erhoben. Mit der ersten Novellierung der gesetzlichen Grundlage, der Krankenhausstatistik-Verordnung, im Jahre 2001, waren zahlreiche Änderungen im Erhebungsprogramm verbunden. Dabei wurde unter anderem der Berichtskreis für die Diagnosedaten erweitert (siehe oben). Daneben wurden einige Merkmale, zum Beispiel die Rechtsform bei öffentlichen Krankenhäusern, neu in die Erhebung aufgenommen.
Wann werden die Ergebnisse der Krankenhausstatistik veröffentlicht?
Über Sonderauswertungen können Nutzerinnen und Nutzern individuelle Datenangebote zur Verfügung gestellt werden.
Wie genau sind die Ergebnisse der Krankenhausstatistik?
Die Qualität der Krankenhausdiagnosestatistik basiert im Wesentlichen auf dem Kodierverhalten der Ärzte und Ärztinnen in den Einrichtungen. Die richtige Verschlüsselung der Hauptdiagnose gemäß der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) ist seitens der Statistik schwer kontrollierbar und kann durch Plausibilitätenprüfungen nur oberflächlich überprüft werden. Hinzu kommen Revisionen der ICD. Im Jahr 2000 löste die 10. Revision der ICD (ICD-10) die bis einschließlich 1999 geltende 9. Revision im Krankenhausbereich ab. Unter einem solchen Wechsel leidet die Vergleichbarkeit der Ergebnisse in Zeitreihen, die dann nur eingeschränkt, z.B. auf Basis der Europäischen Kurzliste, möglich ist. Diese erlaubt – für einige ausgewählte wichtige Diagnosen – die Überleitung von ICD-9- in ICD-10-Kodes.