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Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten

Was beschreibt der Indikator?

Der Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten misst die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Wochenarbeitszeiten, die durch Tarifverträge festgelegt werden. Er ist ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung und spielt eine wichtige Rolle als Wertsicherungsklausel in längerfristigen Vertragsbeziehungen (Preisklauseln). Die Tarifindizes gehören zu den Indikatoren des Verbreitungsstandards des Internationalen Währungsfonds (IWF). Seit dem Berichtmonat Januar 2009 werden im Tarifindex alle Wirtschaftsbereiche berücksichtigt (Ausnahme: Landwirtschaft und Private Haushalte). Die Auswahl der Wirtschaftsbereiche in der Privatwirtschaft orientiert sich an den Verdienststatistiken. Bis einschließlich Berichtsjahr 2008 flossen das Produzierende Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, das Friseurgewerbe, die Gebietskörperschaften und das Gastgewerbe (gesondert) in den Tarifindex mit ein. Mit der im Berichtsmonat Januar 2009 erfolgten Berücksichtigung weiterer Dienstleistungsbereiche wurde das neue Verdienststatistikgesetz umgesetzt, das am 1.1.2007 in Kraft getreten ist.

Wie wird der Indikator berechnet?

Bis zum Ende der Berichtsmonate Januar, April, Juli und Oktober werden im Statistischen Bundesamt für das vorangegangene Quartal rund 650 ausgewählte Tarifverträge in Deutschland ausgewertet (Sekundärstatistik). In die Berechnung der Tarifindizes werden nur die Tarifverträge mit den höchsten Beschäftigtenzahlen einbezogen. Zur Sicherung der Aussagekraft umfassen die einbezogenen Tarifverträge in jedem nachzuweisenden Wirtschaftszweig mindestens 75% der Beschäftigten.

Jährlich werden etwa 3 000 bis 3 500 Lohn- und Gehaltsdaten für das gesamte Bundesgebiet sowie etwa 3 700 bis 4 000 Angaben zur Wochenarbeitszeit, zum Abschluss- und Kündigungsdatum der Tarifverträge und über die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden individuelle Zulagen und Zuschläge, Einmalzahlungen, Pauschalzahlungen und übertarifliche Vergütungen.

Die Entgelt-, Lohn- bzw. Gehaltsveränderungen der einzelnen Tarifverträge werden gemäß dem Anteil der Beschäftigten in einem Wirtschaftszweig, den diese an der Gesamtzahl der Beschäftigten in allen erfassten Wirtschaftszweigen haben, im Tarifindex berücksichtigt (Wägungsschema). Die Beschäftigtenzahl nach Wirtschaftszweigen wird aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) - derzeit VSE 2006 gewonnen, die im Abstand von vier Jahren bei rund 34 000 Betrieben für etwa 3 Millionen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft durchgeführt wird. Die Gebietskörperschaften werden von der VSE nicht erfasst, sondern aus der jährlichen Personalstatistik für den öffentlichen Dienst abgeleitet.

Der Tarifindex wird als so genannter Laspeyres-Preisindex mit festem Basisjahr berechnet, d. h. die Indexwerte beziehen sich auf die Beschäftigtenstrukturen des jeweils aktuell gültigen Basisjahres. Für das aktuelle Basisjahr 2006 wurden die Gewichtungen aus der Verdienststrukturerhebung 2006 zu Grunde gelegt.

Wann wird der Indikator veröffentlicht?

Die Ergebnisse werden vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) veröffentlicht. Zudem wird ein vorläufiger monatlicher Tarifindex für ausgewählte Wirtschaftsbereiche berechnet. Der Veröffentlichungskalender und die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Die Veröffentlichung getrennter Tarifindizes für das frühere Bundesgebiet sowie die neuen Länder und Berlin-Ost wurde mit der Indexumstellung auf das Basisjahr 2006 beibehalten, da die vollständige Anpassung der tariflichen Entgelte in den neuen Ländern an das Westniveau, z. B. bei den Gebietskörperschaften, noch nicht vollzogen ist.

Wie genau ist der Indikator?

Die zur Berechnung des Tariflohnindex herangezogenen Tarifverträge umfassen in jedem nachzuweisenden Wirtschaftszweig mindestens 75% der Beschäftigten. Bei den restlichen, nicht erfassten Tarifverträgen wird die Annahme zu Grunde gelegt, dass sie einen ähnlichen Verlauf haben wie die einbezogenen Tarifverträge. Die Umstellung auf ein neues Wägungsschema wirkt sich nur dann nennenswert aus, wenn sich die Beschäftigtenstruktur der einbezogenen Wirtschaftsbereiche wesentlich geändert hat.


>>> Statistik von A bis Z (weitere Definitionen)




Weitere Auskünfte gibt:
Herr Markus Biermanski

Telefon:  +49 611 75 3541


 

 

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Version: 2.25.5 / 20.10.2008