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Pressemitteilung Nr.462 vom 16.11.2007


Sozialhilfe 2006: 1,1 Mill. Menschen erhielten besondere Leistungen


WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten in Deutschland im Laufe des Jahres 2006 rund 1,1 Millionen Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Diese Leistungen waren bis Ende 2004 unter dem Oberbegriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ bekannt.
 
Die mit Abstand wichtigste Hilfeart ist dabei die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 643 000 Empfängern im Laufe des Jahres 2006. Ferner ist die Hilfe zur Pflege von erheblicher Bedeutung: So erhielten im Laufe des Jahres 2006 rund 366 000 Per­sonen diese Hilfeleistung. Insgesamt gab die öffentliche Hand im Jahr 2006 netto rund 14,4 Milliarden Euro für die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII „Sozial­hilfe“ aus; dies entspricht einem Anteil von 79% an den gesamten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe (18,1 Milliarden Euro).
 
Die im 6. Kapitel des SGB XII „Sozialhilfe“ geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesent­lich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger – wie zum Beispiel der Krankenver­sicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit – erbracht wird.
 
Im Laufe des Jahres 2006 erhielten 643 000 Personen Eingliederungshilfe für be­hinderte Menschen. 60% dieser Empfänger waren männlich, 40% weiblich. Der Anteil der deutschen Hilfeempfänger betrug 96%. Die Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen waren im Durchschnitt 32 Jahre alt (Männer: 31 Jahre, Frauen: 34 Jahre).
 
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurde 2006 an gut zwei Drittel der Leistungsberechtigten (69%) in voll- beziehungsweise teilstationären Einrichtungen gewährt. Gut ein Drittel der Empfänger (36%) erhielt Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen. Bei rund 6% der Personen, die im Laufe des Jahres 2006 Eingliederungs­hilfe bezogen, erfolgte die Leistungsgewährung sowohl in als auch außerhalb von Ein­richtungen.
 
Insgesamt gaben die Träger der Sozialhilfe im Jahr 2006 netto, das heißt nach Abzug ins­besondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, 10,5 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus. Mit einem Anteil von 58% an den ge­samten Nettoaufwendungen der Sozialhilfe ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen damit die finanziell mit Abstand bedeutendste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe.
 
Die Sozialhilfe unterstützt mit der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII auch pflegebedürftige Personen. Die Hilfe zur Pflege wird bedürftigen Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wieder­kehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält. Bis zum Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes zum 1. Januar 1995 und den daraus resultierenden Leistungen seit April 1995 (häusliche Pflege) beziehungsweise seit Juli 1996 (stationäre Pflege) war die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe das wichtigste Instrument zur materiellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
 
Im Laufe des Jahres 2006 erhielten rund 366 000 Personen Hilfe zur Pflege . Gut drei Viertel (76%) dieser Personen befanden sich 2006 zumindest vorübergehend in stationärer Pflege. In knapp einem Viertel der Fälle (24%) wurde die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen gewährt. Bei den Empfängern von Hilfe zur Pflege über­wogen die Frauen mit einem Anteil von 69% deutlich. Der Anteil der deutschen Hilfeempfänger betrug 94%. Die Empfänger von Hilfe zur Pflege waren im Durchschnitt 75 Jahre alt (Männer: 66 Jahre, Frauen: 80 Jahre). Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozial­hilfeträger im Jahr 2006 netto insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus.
 
Darüber hinaus gab es im Laufe des Jahres 2006 rund 78 000 Empfänger von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) beziehungsweise von Hilfen in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII), für die netto zusammen 0,4 Milli­arden Euro aufgewandt wurden. Ferner gab es rund 62 000 Empfänger von unmittelbar vom Sozialamt gewährten Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII. Hilfe zur Gesundheit wird Personen gewährt, die ansonsten keinen ausreichenden Krankenver­sicherungsschutz – zum Beispiel aufgrund einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung – genießen. Neben den unmittelbar vom Sozialamt gewährten Hilfen zur Gesundheit wurden in der amtlichen Sozialhilfestatistik noch nachrichtlich 130 000 nicht gesetzlich krankenversicherte Personen erfasst, deren Behandlungs­kosten im Bedarfsfall zunächst über die Krankenkassen abgewickelt und später den Krankenkassen durch die Sozialhilfeträger erstattet werden. Für die Hilfen zur Gesundheit (einschließlich der Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung) wurden 2006 insgesamt 0,9 Milliarden Euro aufgewendet.
 
>>> methodische Kurzbeschreibung
 
 
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel
des SGB XII „Sozialhilfe“ im Laufe des Jahres 2006*) 
LänderInsgesamt1)Und zwar Empfänger/-innen von
Hilfen zur
Gesundheit2)
(5. Kap.)
Eingliederungs­
hilfe für
behinderte
Menschen (6. Kap.)
Hilfe zur
Pflege
(7. Kap.)
sonstigen Hilfen3)
(8. und 9. Kap.)
*) Bis Ende 2004 waren diese Leistungen unter dem Oberbegriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ bekannt.
1) Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
2) Unmittelbar vom Sozialhilfeträger erbrachte Hilfen.
3) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) und Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel).
4) Die Empfängerzahlen „im Laufe des Jahres“ wurden auf Grundlage der vorliegenden Stichtagsdaten zum   31.12.2006 geschätzt.
Baden-Württemberg103 5223 94660 11333 6707 182
Bayern164 51013 431109 04542 6459 218
Berlin69 8537 29128 91933 3568 004
Brandenburg34 8111 24825 1327 6022 242
Bremen4)11 7855404 8906 016339
Hamburg29 72191114 06513 11811 819
Hessen80 2385 65945 76226 3816 972
Mecklenburg-Vorpommern26 9601 06618 6276 4311 626
Niedersachsen119 4195 00875 87235 1636 526
Nordrhein-Westfalen238 38212 087117 441102 73310 677
Rheinland-Pfalz45 9553 70325 27715 1163 159
Saarland18 57535212 3434 7161 351
Sachsen55 56293937 28813 5374 773
Sachsen-Anhalt31 0262 33620 6778 2271 787
Schleswig-Holstein41 4602 56627 45811 8751 249
Thüringen26 51556320 1555 569703
Deutschland1 098 29461 646643 064366 15577 627


Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (01888) 644-8164,



 




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Version: 2.25.5 / 20.10.2008