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Pressemitteilung Nr.327 vom 08.09.2008


Elterngeld: Einkommensersatz und Mindestbetrag fast gleichauf


WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben bundesweit zwischen Januar 2007 und Juni 2008 rund 752 000 Mütter und Väter für ihr 2007 geborenes Kind Elterngeld erhalten. Davon bezogen 399 000 Mütter und Väter (53%) das Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes, 353 000 Mütter und Väter (47%) auf Basis des Mindestbetrags.

Von den 399 000 Müttern und Vätern, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes erhielten, bezogen 50 000 Elterngeldempfänger (6,5% von allen Elterngeldempfängern) zusätzlich einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des Elterngeldbetrages, mindestens 75 Euro; der Mehrlingszuschlag beläuft sich auf je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Von den 353 000 Elterngeldbeziehern auf Basis des Mindestbetrags erhielten rund 230 000 Mütter und Väter (31% von allen Elterngeldbeziehern) ausschließlich den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zusätzlich zum Mindestbetrag bezogen weitere rund 123 000 Mütter und Väter (16%) einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag.

Einkommensersatz erhalten Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Dazu werden auch Leistungen gerechnet, die bei Reduzierung des Einkommens zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder als Geringverdienstzuschlag gezahlt werden. Liegt der Elterngeldanspruch unter 300 Euro, wird er auf den Mindestbetrag aufgestockt. Der Mindestbetrag wird in der Regel an Mütter und Väter gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Dies traf auf 93% der Mütter und Väter zu, die Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags erhielten. Die übrigen 7% waren vor der Geburt erwerbstätig; bei ihnen wurde das Elterngeld auf den Mindestbetrag aufgestockt, da der Elterngeldanspruch weniger als 300 Euro betrug.

In Bayern (60%), Brandenburg und Sachsen (je 59%) war der Anteil der Väter und Mütter, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatz bezogen, am größten, in Bremen (42%), Nordrhein-Westfalen (48%) und Niedersachsen (49%) am niedrigsten.
 
In Bremen (58%), Nordrhein-Westfalen (52%), Niedersachsen (51%) erhielt dementsprechend mehr als jeder Zweite Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags. In Bayern (40%) sowie Brandenburg und Sachsen (41%) war dieser Anteil am niedrigsten.

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2007 geborene Kinder – unter anderem zur Erwerbstätigkeit der Eltern und zur Höhe des gezahlten Betrags – sind im Bereich Publikationen, Fachveröffentlichungen abrufbar.
 
Elterngeld für Geburten 2007
Bewilligte Anträge insgesamt Januar 2007 bis Juni 2008
nach Grundlage des Bezugs und Ländern
Laufende NummerLandInsgesamtdavon Bezug auf Basis von
Einkommensersatz 1)Mindestbetrag 2)
AbsolutAnteil in %AbsolutAnteil in %
1) Umfasst Ersatz des Einkommens, Reduzierung des Einkommens und Geringverdienstzuschlag (§ 2 Abs. 1,2,3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG), jeweils ohne Aufstockung auf den Mindestbetrag (§ 2 Abs. 5 BEEG) einschließlich eventuellem Geschwisterbonus (§ 2 Abs. 4 BEEEG) und eventuellem Mehrlingszuschlag (§2 Abs. 6 BEEG).
2) Entsprechend § 2 Abs. 5 einschließlich der Aufstockung von Leistungen nach § 2 Abs. 1,2,3 sowie eventuellem Geschwisterbonus (§ 2 Abs. 4 BEEEG) und eventuellem Mehrlingszuschlag (§2 Abs. 6 BEEG).
1Baden-Württemberg100 53453 91753,646 61746,4
2Bayern122 34873 07059,749 27840,3
3Berlin34 68817 20649,617 48250,4
4Brandenburg21 30112 56659,08 73541,0
5Bremen5 9382 50142,13 43757,9
6Hamburg18 29910 22355,98 07644,1
7Hessen57 81830 92453,526 89446,5
8Mecklenburg-Vorpommern14 0857 51653,46 56946,6
9Niedersachsen70 35634 52449,135 83250,9
10Nordrhein-Westfalen161 88077 97348,283 90751,8
11Rheinland-Pfalz35 18217 61550,117 56749,9
12Saarland7 4653 76450,43 70149,6
13Sachsen38 72922 82258,915 90741,1
14Sachsen-Anhalt18 84810 14953,88 69946,2
15Schleswig-Holstein24 86613 41453,911 45246,1
16Thüringen19 60411 23857,38 36642,7
17Deutschland751 941399 42253,1352 51946,9
18Früheres Bundesgebiet ohne Berlin604 686317 92552,6286 76147,4
19Neue Länder ohne Berlin112 56764 29157,148 27642,9


Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Annica Böttcher,
Telefon: (0611) 75-8167,



 




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Version: 2.25.5 / 20.10.2008