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Pressemitteilung Nr.483 vom 15.12.2008


Transferleistungen bei 29% der begonnenen erzieherischen Hilfen


WIESBADEN – Im Jahr 2007 haben Jugendämter in Deutschland 421 000 erzieherische Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige neu gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten 29% dieser Familien beziehungsweise der jungen Volljährigen auch finanzielle staatliche Unterstützung. Als finanzielle staatliche Unterstützung wird in der Statistik der erzieherischen Hilfe berücksichtigt, wenn (auch teilweise) Arbeitslosengeld II, bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) bezogen wird.
 
Bei den 295 000 begonnenen Erziehungsberatungen lag der Anteil der Bezieher von Transferleistungen bei 16,5%. Bei den übrigen 126 000 erzieherischen Hilfen (zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung) betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen knapp 59%.
 
Mit etwa 73% war der Anteil der Empfänger von Transferleistungen bei den neuen Vollzeitpflegen in einer anderen Familie am höchsten; bei den neu gewährten sozialpädagogischen Familienhilfen erhielten zwei von drei Familien auch finanzielle staatliche Unterstützung.

Knapp jede zweite der begonnenen erzieherischen Hilfen (ohne Erziehungsberatung) wurde von allein lebenden Elternteilen in Anspruch genommen (49%). Von den begonnenen Erziehungsberatungen richteten sich 48% an zusammenlebende Eltern und 34% an alleinlebende Elternteile.

2007 wurden erstmals statistische Angaben zu den Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe erhoben. Bei einem Viertel der 13 800 begonnenen Eingliederungshilfen wurde zusätzlich auch finanzielle staatliche Unterstützung gewährt.
 
Begonnene erzieherische Hilfen 2007 nach Hilfeart und Bezug von Transferleistungen
Art der HilfeAnzahl der
Hilfen
darunter mit Bezug
von Transfer-
leistungen
AnzahlProzent
Hilfen zur Erziehung insgesamt421 232 122 569 29,1
Hilfen zur Erziehung ohne Erziehungsberatung126 197 73 965 58,6
Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII 12 626  6 910 54,7
Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII 295 035  48 604 16,5
Soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII 7 813  3 296 42,2
Einzelbetreuung gemäß § 30 SGBVIII 20 442  10 089 49,4
Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII 31 689  20 990 66,2
Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII 8 655  4 896 56,6
Vollzeitpflege in einer anderen Familie gemäß § 33 SGB VIII 13 080  9 502 72,6
Heimerziehung gemäß § 34 SGBVIII 28 706  16 655 58,0
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII 3 186  1 627 51,1
Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII 13 829  3 427 24,8


Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Dorothee von Wahl,
Telefon: (0611) 75-8167,



 




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Version: 2.25.5 / 20.10.2008